Wir haben für Teil 51 der Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ mit Dr. Holger Lüders, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, über die rechtlichen Vorgaben bei der Ausbildung gesprochen.
Personalwirtschaft: Herr Lüders, welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten gibt es in Bezug auf Auszubildende?
Dr. Holger Lüders: Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass Auszubildende keine „normalen“ Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, sondern dass es einen zusätzlichen gesetzlichen Rahmen für diese Personengruppe gibt, beispielsweise bezüglich der Arbeitszeiten oder dem Kündigungsschutz.
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