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Neue Lohnuntergrenze für Midijobs ab 2024

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Zum 1. Januar 2024 steigt die Minijob-Verdienstgrenze von 520 auf 538 Euro monatlich. Damit erhöht sich die Lohnuntergrenze für Beschäftigte im Midijob-Bereich. Ein Midijob liegt 2024 ab einem Entgelt von 538,01 Euro pro Monat vor. Einem solchen gehen in Deutschland rund 7 Millionen Menschen nach – die meisten davon im Einzelhandel.

Bestandsschutzregelung für Midijobber endet

Die bisher geltende Übergangsregelung für Midijobber läuft zum 31. Dezember 2023 aus und wird nicht verlängert. Die Regelung gewährte seit Oktober 2022 einen Bestandsschutz für „Alt-Midijobber“. Zum 1. Oktober 2022 wurde die Minijob-Grenze von 450 auf 520 Euro monatlich angehoben. Mitarbeitende, die zu diesem Zeitpunkt in einem Midijob mit einem Entgelt zwischen 450 und 520 Euro beschäftigt waren, blieben aufgrund der Bestandsschutzregelung weiterhin versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – sofern sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Das bedeutet für 2024: Wenn ein Beschäftigter mit einem Verdienst von beispielsweise 500 Euro pro Monat aufgrund der Bestandsschutzregelung bisher noch als Midijobber abgerechnet wurde, so ist er ab Januar 2024, sofern sein Monatsentgelt unverändert bleibt, als Minijobber bei der Minijob-Zentrale zu melden. Soll dagegen der Status als Midijobber erhalten bleiben, müssen Arbeitgeber das Entgelt des Beschäftigten auf einen Betrag über 538 Euro monatlich anheben.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.