Wir haben für Teil 57 der Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ mit Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, über Entwicklungen in der Rechtsprechungen, die EU und die Arbeitszeiterfassung gesprochen.
Personalwirtschaft: Frau Gallner, 2007 wurden Sie zur Richterin am BAG ernannt. Wie haben Sie die Rechtsprechung damals wahrgenommen?
Inken Gallner: Für mich ist das Recht der Europäischen Union besonders prägend. Deshalb beziehe ich mich auf die Rezeption des Unionsrechts in der Rechtsprechung. EuGH-Vorlagen von deutschen Gerichten gab es damals noch nicht so häufig wie heute. Anfangs gehörte ich beim BAG dem Neunten Senat an, der unter anderem für das Urlaubsrecht zuständig ist. Die Rechtsprechung in diesem Rechtsgebiet war schon sehr ausdifferenziert. Es gab wenig offene Fragen. Das änderte sich aber im Jahr 2009.
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