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Familienstartzeit: Vater scheitert mit Klage auf Schadenersatz

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Update vom 2. April 2025: Nach mehr als einem Jahr gibt es neue Entwicklungen in dem Fall. Wie das Landgericht Berlin II per Pressemitteilung mitteilte, wurde die Klage des jungen Vaters abgewiesen. Dieser klagte, weil Deutschland EU-Vorgaben zur sogenannten Familienstartzeit noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Laut Gericht seien die bestehenden Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld allerdings ausreichend, um der Umsetzungspflicht in deutsches Recht nachzukommen. Weiter heißt es, dass Väter bereits nach aktueller Rechtslage für bis zu sieben Monate Elterngeld beziehen und auch für nur zwei Wochen Elternzeit beantragen können. Nach Auffassung des Gerichts habe der Vater deshalb keinen Anspruch auf einen „speziellen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub mit Anspruch auf Bezahlung“ und somit würde die Nichtumsetzung der Familienstartzeit in Deutschland auch nicht gegen EU-Recht verstoßen.  

Bei den beiden Rechtsanwälten Sandra Runge und Dr. Remo Klinger, die den Vater vertreten haben, stößt dieses Urteil auf Unverständnis. „Nach aktueller Rechtslage ist es gemäß BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) nicht möglich, nach der Geburt eines Kindes eine zweiwöchige bezahlte Freistellung in Anspruch zu nehmen. Zwar kann eine Elternzeit zwei Wochen beantragt werden – jedoch kein Elterngeld, da die Mindestbezugsdauer zwei Monate umfasst“, schreibt Runge auf ihrem Linkedin-Kanal. Aufgrund dessen wollen die Anwälte und ihr Mandant Berufung gegen das Urteil einlegen.  

Die Familienstartzeit wird derzeit wieder in den Koalitionsverhandlungen diskutiert. Während die SPD eine Umsetzung anstrebt, lehnen CDU/CSU den konkreten Vorschlag der SPD ab.


Ursprünglicher Artikel vom 28. Februar 2024: Weil die Bundesrepublik Deutschland die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie seiner Meinung nach nicht umgesetzt hat, verklagt sie ein junger Vater nun auf Schadenersatz. Der Mann, dessen Kind im Sommer 2023 zur Welt kam, hatte seinerzeit unter Berufung auf die Vereinbarkeitsrichtlinie bei seinem Arbeitgeber zwei Wochen Vaterschaftsurlaub beantragt.

Weil sein Antrag abgelehnt wurde, musste er zwei Wochen seines regulären Urlaubs verwenden, um in den ersten Tagen nach der Geburt bei seiner Familie sein zu können. Vor wenigen Tagen nun reichte der Vater Klage beim Landgericht Berlin ein. Verfahrensgegner ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundeskanzler Olaf Scholz. Die Forderung des Klägers: Schadenersatz für die zwei Wochen verbrauchten Urlaubs.

Die Bundesregierung ist nach Ansicht Vieler nicht nur durch die EU-Richtlinie verpflichtet, eine entsprechende Regelung einzuführen. Auch die Bundesregierung hatte die Einführung einer solchen Familienstartzeit versprochen, zwischenzeitlich kursierte auch schon ein Gesetzentwurf. Momentan scheint das Vorhaben allerdings auf Eis zu liegen. Lediglich einzelne Unternehmen preschten mit eigenen Regelungen voran, während andere Unternehmen, die entsprechendes geplant hatten, wie SAP, einen Rückzieher machten.

Wir haben mit Rechtsanwältin Sandra Runge gesprochen, die gemeinsam mit dem Rechtsanwalt und Professor Dr. Remo Klinger den klagenden Vater vertritt. Runge ist auch Mitinitiatorin der Initiative „#proparents“, die sich für eine Anerkennung der Elternschaft als Diskriminierungsmerkmal einsetzt, sowie Mitautorin des Buchs „Glückwunsch zum Baby, sie sind gefeuert“.

Rechtsanwältin Sandra Runge vertritt den Vater,
der momentan vor dem Landgericht Berlin
auf Schadensersatz klagt. Foto: Sandra Runge

Personalwirtschaft: Frau Runge, Sie vertreten vor dem Landgericht Berlin einen Vater, der Klage auf Schadenersatz wegen der Nichteinführung der Familienstartzeit eingereicht hat. Wie ist der aktuelle Stand in dem Verfahren? Wie argumentiert die Gegenseite?
Die Klage wurde vergangene Woche eingereicht, eine Erwiderung der Gegenseite liegt uns noch nicht vor, daher können wir zur Argumentation noch nichts sagen.

SPD, Grüne und FDP konnten sich bisher nicht einigen, wer für die Familienstartzeit bezahlen soll. Verschläft der Gesetzgeber eine längst akzeptierte gesellschaftliche Entwicklung, zumal es ja bereits seit 2019 eine entsprechende EU-Vereinbarkeitsrichtlinie gibt?
Die Einführung der Familienstartzeit ist längst überfällig. Viele Väter wünschen sich nach der Geburt ihres Kindes einen bezahlten Schutz- und Schonraum, auf den ein automatischer gesetzlicher Anspruch besteht. Es ist sehr schade, dass Deutschland den sogenannten „EU-Vaterschaftsurlaub“ beziehungsweise die Familienstarzeit nicht in nationales Recht umgesetzt hat und jetzt hinterherhängt.

Manche Unternehmen sind vorgeprescht und bieten entsprechende Regelungen freiwillig an. SAP hat auf der anderen Seite von einer angekündigten Väterzeit Abstand genommen mit der Begründung, dass es immer noch keine gesetzliche Regelung gibt. Wie bewerten Sie das?
Es ist wunderbar, dass es Unternehmen gibt, die mit gutem Beispiel vorangehen und die Familienstartzeit freiwillig einführen. Derartige Regelungen signalisieren, dass Familienfreundlichkeit keine leeres Versprechen ist. Gleichzeitig werden damit Standards gesetzt, die hoffentlich viele Nachahmer finden. Trotzdem reichen freiwillige Regelungen nicht. Die Familienstartzeit muss für jeden Vater beziehungsweise zweiten Elternteil gelten und darf nicht vom jeweiligen Arbeitgeber abhängig sein. So sieht es das europäische Recht, dass für Deutschland verbindlich ist, schon seit mehreren Jahren vor und so ist es umzusetzen.

Denken Sie, dass ein entsprechendes Urteil Signalwirkung haben wird, sodass auch andere Väter ihre Ansprüche geltend machen werden?
Auf jeden Fall. Es gibt bereits sehr viele Väter, die ein entsprechendes Interesse gezeigt haben und sich der Klage anschließen möchten.

Wann wird der Gesetzgeber Ihrer Einschätzung nach tatsächlich eine entsprechende Regelung zur „Familienstartzeit“ beschließen?
Wir hoffen, dass sich die Regierung an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag hält und die Familienstartzeit so schnell wie möglich einführt.

Dieser Artikel ist ursprünglich am 28. Februar 2024 erschienen und wurde am 2. April 2025 aktualisiert. 

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Arbeitsrecht und Regulatorik und verantwortet die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft.

Frederic Haupt ist Volontär der Personalwirtschaft.