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VW droht Rückfall in teurere Tarifverträge

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Die Kündigung der seit Mitte der 90er-Jahre geltenden Beschäftigungssicherung beim VW-Konzern und der möglichen Werkschließung des Stammwerks in Wolfsburg hatte massive Proteste bei der Belegschaft und den Gewerkschaften ausgelöst. Die Chefs des Autobauers hat der Widerstand allerdings nicht abgeschreckt. Denn VW hat nun einige Tarifverträge gekündigt. Darunter der Vertrag zur Beschäftigungssicherung und die Übernahmegarantie für Auszubildende sowie die Verträge zur Vergütung von Leiharbeit, berichtete die IG Metall am gestrigen Dienstag. Mit Einreichen der Kündigung in diesem Monat sind die Verträge offiziell zum Jahreswechsel gekündigt. Laut IG Metall bedeutet das mögliche betriebsbedingte Kündigungen der Belegschaft ab Juli 2025. 

Die IG Metall will diese möglichen Kündigungen verhindern, heißt es von der Gewerkschaft. Auch Daniela Cavallo, Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Volkswagen AG, wendet sich nachdrücklich gegen etwaige Entlassungen: „Es wird mit uns keine betriebsbedingten Kündigungen geben.“

Vom Verhandlungsführer der IG Metall, Thorsten Gröger, hieß es: „Insbesondere das Aufkündigen der seit 30 Jahren gültigen Beschäftigungssicherung sowie die Drohkulisse von Werksschließungen werden entschiedenen Protest hervorrufen. Die damaligen Tarifvertragsväter haben verschiedene Krisenbewältigungsinstrumente eingebaut, die das Unternehmen nun über Bord wirft. Es braucht eine Jobgarantie nicht nur bei Schönwetterzeiten“. 

Mehr Arbeitszeit und Gehalt durch Tarifvertragskündigung  

Die Kündigung des Zukunftstarifvertrags hat indes für viele unerwartete Folgen: Was als Sparmaßnahme auf Kosten der Belegschaft geplant war, könnte VW demnach eventuell teuer zu stehen kommen. Denn sollte es zuvor keine neuerliche Einigung zwischen den Betriebsparteien geben, kommen nach Auslaufen der gekündigten Verträge ältere Tarifregelungen wieder zum Tragen – der sogenannte „Schattentarif“. Für rund die Hälfte der Belegschaft, also die, die vor 2005 bereits bei dem Autobauer beschäftigt waren, bedeutet dies eine Gehaltserhöhung, obwohl die Arbeitszeit von derzeit 33 oder 34 Stunden auf einheitlich 35 Stunden steigt.

Diese alten Regelungen bringen also für die Arbeitnehmer Entgeltvorteile zurück, die bei der Einführung der 4-Tage-Woche abgeschafft wurden. Das Arbeitszeitmodell hatte Volkswagen vor rund 30 Jahren schon einmal vor einem Stellenabbau bewahrt und steht nun wieder zur Diskussion. Dazu zählen unter anderem ein volles Gehalt bei einer 35-Stunden-Woche, höhere Zuschläge für Überstunden und Samstagsarbeit sowie Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. 

„Insgesamt wirkt der Schritt Volkswagens völlig unbedacht, schließlich können die neu entstehenden Kosten an der Milliardengrenze kratzen“, so Gröger von der Gewerkschaft. Die IG Metall verlangt vom Konzern weiterhin, noch in diesem Monat an Verhandlungen teilzunehmen. 

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