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Notbremse: Wann können Mitarbeitende ihre bAV kündigen?

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Finanzielle Engpässe können in den besten Familien vorkommen – insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wie diesen. Sofern Beschäftigte in eine solche Lage geraten, rücken häufig betriebliche Vorsorgeleistungen in den Blick. Diese versprechen, wenn sie aufgelöst werden, schnelles Geld zur Überbrückung der Notlage.
Doch eine vorzeitige Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist gemäß dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) während des laufenden Arbeitsverhältnisses stark eingeschränkt und, wenn möglich, ein komplexes Unterfangen. Schließlich sind die Mittel eigentlich vorgesehen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Wenn der Mitarbeitende jedoch eine existenzielle Notlage geltend macht, kann es eine Möglichkeit geben, die Kündigung und Auszahlung individuell zu prüfen. Dies ist allerdings selten und bedarf sorgfältiger Abwägung und Dokumentation, um etwaige Rechtsfolgen zu vermeiden.

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