Alle Arbeitgeber sollten hinschauen, wenn in Gerichtsentscheidungen geltendes Recht ausgelegt wird, und sich fragen: „Betrifft das auch uns?“ Auch 2024 wurden zahlreiche arbeitsrechtliche Urteile gefällt. Doch welche Entscheidungen hatten im vergangenen Jahr die höchste Relevanz? Wo wurde die zuvor vorherrschende Auslegung der Gesetze verworfen? Was hat sich für HR durch Urteile der Arbeitsgerichte geändert? Das haben wir Arbeitsrechtler und Arbeitsrechtlerinnen gefragt und jeweils ihre Top 3 genannt bekommen. 2023 wurde ein Urteil zu Videoüberwachung und Arbeitszeitbetrug auf Platz eins gewählt. 2022 landete – wenig überraschend – das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung klar auf dem Siegertreppchen. Für 2024 fällt bei den Antworten auf, dass die Top 3 weniger Abstand zu allen anderen Nennungen haben. Sie stechen also nicht so stark heraus wie in den Vorjahren. Es wurden sogar noch mehr unterschiedliche Urteile genannt als in den Jahren zuvor. 27 verschiedene Entscheidungen haben die Juristen und Juristinnen ausgewählt, fünf stellen wir hier ausführlicher vor.
Info
Die 13 befragten Arbeitsrechtler und Arbeitsrechtlerinnen
Anton Barrein (activelaw Offenhausen.Wolter), Alexander Bissels (CMS), Pascal Croset (Croset – Fachanwälte für Arbeitsrecht), Michael Fuhlrott (Fuhlrott Arbeitsrecht), Stefan Gatz (Esche Schümann Commichau), Till Heimann (Kliemt), Alexander Insam (Görg), Holger Lüders (Heuking Kühn Lüer Wojtek), Sven Lohse (Noerr), Alexander Lorenz (Pusch Wahlig Workplace Law), Lisa-Marie Niklas (Arqis), Henning Reitz (Justem Rechtsanwälte), Kathrin Vossen (Oppenhoff)
Massenentlassung: Fehler mit fatalen Folgen
Das Gerichtsverfahren, das von den Arbeitsrechtlern und Arbeitsrechtlerinnen die meisten Punkte erhielt, ist nicht nur von grundsätzlich wichtiger Bedeutung für Arbeitgeber. Es spiegelt zudem das Jahr 2024 besonders gut wider: Stellenabbau. Belegte das Thema Wirksamkeit von Kündigungen in einer Massenentlassung 2023 in unserem Ranking noch Platz drei, so ist es 2024 das relevanteste. Und dabei ist das Urteil noch gar nicht rechtskräftig. Denn die Verhandlung des Sechsten Senats des BAG im Mai endete mit einer Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).
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