Boni-Streit bei VW: Überraschende Wende zugunsten der Belegschaft

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Update vom 19. März 2026: Volkswagen beteiligt seine Tarifbeschäftigten nun doch am Unternehmenserfolg: Mit dem Mai-Gehalt wird eine einmalige Prämie von 1.250 Euro ausgezahlt. Eigentlich war die übliche Gewinnbeteiligung zuvor gestrichen worden.

Die Höhe der Sonderzahlung war jedoch umstritten, wie der Spiegel berichtet: Während die Arbeitnehmerseite 1.500 Euro gefordert hatte, wollte der Vorstand zunächst maximal 500 Euro zahlen. Nach mehreren Verhandlungsrunden konnte sich der Gesamtbetriebsrat schließlich durchsetzen und eine deutlich höhere Prämie zugunsten der Belegschaft erreichen.

Update vom 11. März 2026: Im Boni-Streit bei Volkswagen wurde nun die Höhe der Prämien für die Vorstandsmitglieder bekannt. Konzernchef Oliver Blume erhält rund zwei Millionen Euro. Laut Informationen des Handelsblatts bekommen beispielsweise der Finanzchef Arno Antlitz, der VW-Markenchef Thomas Schäfer, der Audi-Chef Gernot Döllner, die IT-Chefin Hauke Stars und der Technikvorstand Thomas Schmall jeweils rund 1,72 Millionen Euro. Ex-Personalvorstand Gunnar Kilian kann sich über eine Prämie von rund 869.000 Euro freuen.

Parallel zu den Prämien verzichtet der Vorstand aber im Zuge des Sparprogramms des Autobauers für mehrere Jahre auf Teile seiner Vergütung. Hier fallen laut Handelsblatt insgesamt rund 3,4 Millionen Euro weg.

VW in der Krise: Keine Sonderzahlung vor Betriebswahl

Update vom 4. März 2026: Ob die Mitarbeitenden bei Volkswagen in diesem Jahr eine Sonderprämie erhalten, bleibt weiterhin offen. Statt eine Prämie zu beschließen, hat der VW-Vorstand Medienberichten zufolge ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Laut dem Gutachten dürfe keine Sonderzahlung vor einer anstehenden Betriebsratswahl festgelegt werden. Und genau eine solche Wahl ist für kommende Woche bei VW geplant.

Betriebsratschefin Daniela Cavallo hat nach Informationen des Spiegels das Vorgehen als „Verzögerungstaktik“ bezeichnet. Sie verstehe nicht, warum die Nähe zur Betriebsratswahl auf einmal ein Problem sei. Schließlich sei bei den vergangenen Betriebsratswahlen die Höhe des Bonus für die Mitarbeitenden auch wenige Tage vor der Wahl festgelegt worden.

Update vom 11. Februar 2026: Die Arbeitnehmervertretung forderte am Dienstagabend eine Beteiligung der Belegschaft in Form einer Ausgleichszahlung im Mai, da die Beschäftigten zuvor und zugunsten der wirtschaftlichen Situation auf Teile ihres sonst üblichen Bonus verzichtet hatten. Sie wollen am Milliarden-Cashflow beteiligt werden, wie Betriebsratschefin Daniela Cavallo gestern bekanntgab. „Wenn jetzt alle gemeinsam in Sachen Kostendisziplin derart gut abgeliefert haben, dass der Netto-Cashflow stimmt, ist eine Anerkennungsprämie nur fair“, heißt es in einem internen Schreiben, das dem Handelsblatt vorliegt.

Überraschung bei Volkswagen: Bonus für die Spitze, Sperre für die Basis

Artikel vom 10. Februar 2026: Während die Mitarbeitenden von Volkswagen in dieser schwierigen Phase auf die übliche Mai-Prämie verzichten, um dem Unternehmen zu helfen, scheint der Vorstand von dieser Regelung ausgenommen zu sein. Vor drei Wochen hatte VW-Finanzchef Arno Antlitz noch einen Barmittelwert von null Euro prognostiziert, was auf eine angespannte finanzielle Lage des Unternehmens hindeutete.

Nun jedoch korrigierte der Konzern seine Einschätzung und gab in einer Pflichtmitteilung bekannt, dass ein Netto-Cashflow in Höhe von rund 6 Milliarden Euro erzielt wurde. Diese unerwartet positive Entwicklung hat zur Folge, dass der Vorstand von Volkswagen die maximale Bonusstufe erreicht hat. Diese greift ab einem Cashflow von 5,6 Milliarden Euro. Infolgedessen können sich nun alle Vorstandsmitglieder auf eine zusätzliche Bonuszahlung von bis zu 1,73 Millionen Euro freuen. 

Wie die Bild zuvor berichtete, hat Antlitz laut internen Quellen die Milliarden durch ein Maßnahmenpaket erwirtschaftet. Zu den Maßnahmen gehörten unter anderem die Verschiebung von Entwicklungsausgaben ins Jahr 2026, die Reduzierung von Lagerbeständen (wie Stahl und Chips) sowie die Auflösung von Rückstellungen. 

Volkswagen setzt Mai-Bonus für Belegschaft aus  

Während der Vorstand sich auf einen kräftigen Bonus freuen darf, erhält die Belegschaft für die Jahre 2026 und 2027 spürbar reduzierte Bonuszahlungen. Wie bereits das Handelsblatt berichtete, wird der sogenannte Mai-Bonus in diesen beiden Jahren ausgesetzt. Dies wurde im Rahmen eines Tarifkompromisses kurz vor Weihnachten 2024 vereinbart. Statt des sonst üblichen variablen Teils des Bonus, der im Mai ausgezahlt wird, bleibt den Mitarbeitenden in diesen beiden Jahren lediglich die fixe Vorauszahlung von etwa 1.900 Euro, die bereits im November überwiesen wird. Der flexible Rest des Bonus, der traditionell im Mai folgt, fällt somit für zwei Jahre aus. 

Diese Entscheidung wird als Teil eines langfristigen Plans betrachtet, bei dem der Bonus nach einer zweijährigen Pause ab 2028 schrittweise wieder auf das bisherige Niveau angehoben werden soll. Bis 2031 soll der Bonus somit wieder vollständig auf das frühere Niveau steigen. 

Betriebsratschefin Daniela Cavallo kommentierte Anfang 2025 die Situation mit den Worten: „Es war absehbar, dass der Tarifbonus aktuell noch einmal sehr solide ausfällt. Das Unternehmen hätte daher gerne schon jetzt den Rotstift angesetzt. Das konnten wir abwenden.“ Damit verdeutlicht sie, dass trotz der angespannten finanziellen Lage des Unternehmens eine Einigung erzielt werden konnte, die den Mitarbeitenden zumindest 2025 teilweise zugutekommt.

Unerwarteter Cashflow: Wieso hat die Mitarbeiterprämie keinen Vorrang?

Christoph Seidler ist Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Osborne Clarke. (Foto: Osborne Clarke)
Christoph Seidler. (Foto: Osborne Clarke)

Dass die Belegschaft dem Unternehmen zur Liebe auf ihren variablen Teil des Mai-Bonus‘ verzichtet, aber bei dem unerwarteten Cashflow nun vermutlich nicht beteiligt wird, mag für manche unfair wirken. „Sicher wirkt die Kürzung von Mitarbeiterprämien einerseits und die Festsetzung hoher Vorstands-Boni auf den ersten Blick widersprüchlich. Rechtlich besteht aber in aller Regel kein Zusammenhang zwischen diesen Leistungen“, erklärt Christoph Seidler, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke. Vorstandsmitglieder haben individuelle Verträge und die darin definierten Ansprüche. „Wenn dann die festgelegten wirtschaftlichen Kennzahlen erreicht sind, steht dem Vorstandsmitglied die entsprechende variable Vergütung zu. Das Unternehmen darf sie nicht einfach kürzen.“

Im Falle der VW-Belegschaftsprämie haben sich die Parteien auf eine Kürzung geeinigt. Dass freiwillige Zahlungen wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in der aktuellen Lage ausfallen, dürfte auch bei anderen Unternehmen vorkommen. Sind die Klauseln (zum Beispiel ein Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag) arbeitsrechtlich sauber formuliert, können Arbeitgeber dies auch einseitig streichen. Manche Verträgen definieren beispielsweise gewisse Umsatz- oder Gewinneinbußen dafür. Auch in diesen Fällen stellt sich die Frage, ob eine Kürzung oder Streichung bei „spontaner Genesung“ zurückgenommen werden muss. hierzu erklärt Seidler: „Manche Prämienregelungen sehen zwar eine Rücknahme der Kürzung vor, wenn sich das wirtschaftliche Ergebnis später doch noch verbessert.“ Doch gibt es einen solchen Mechanismus nicht, müssen Arbeitgeber das auch nicht tun. „Der Arbeitgeber kann natürlich freiwillig mehr zahlen, wenn die Kürzung unbillig erscheint.“

Der Artikel wurde erstmals am 10. Februar 2026 veröffentlicht und zuletzt am 19. März 2026 aktualisiert.

Justin Geschwill war Volontär der Personalwirtschaft.

Gesine Wagner betreut als Chefin vom Dienst Online die digitalen Kanäle der Personalwirtschaft und ist als Redakteurin hauptverantwortlich für die Themen Arbeitsrecht, Politik und Regulatorik. Sie ist weiterhin Ansprechpartnerin für alles, was mit HR-Start-ups zu tun hat. Zudem verantwortet sie das CHRO Panel.