Manchmal fühlt sich die Organisation der betrieblichen Mitbestimmung rund um IT-Systeme an wie der berühmte Kampf gegen Windmühlen. Die Systeme, mit denen wir täglich arbeiten, können gefühlt alles beobachten, was wir tun. Die Hersteller schieben über die Cloud im Dauertakt neue Funktionen in unsere Anwendungen, auf die wir als Arbeitgeber kaum Einfluss haben. Und oben drauf sorgt der KI-Hype dafür, dass viele Mitbestimmungsgremien eher misstrauisch als orientiert reagieren.
Genau in diesem Spannungsfeld muss eine Lösung für die Mitbestimmung bei IT-Systemen her, die nicht in technikverliebtem Formalismus stecken bleibt, sondern sich an der Realität orientiert und im Alltag funktioniert. Juristisch ist der Ausgangspunkt schnell erklärt. Die Mitbestimmungspflicht greift nach der gängigen Rechtsprechung immer dann, wenn technische Einrichtungen das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten überwachen können (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz/BetrVG).
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