Telearbeit, mobiles Arbeiten und Homeoffice: Das sind die Unterschiede
Bei den Diskussionen und Begrifflichkeiten rund um das Arbeiten von zu Hause und unterwegs, kann man den Überblick verlieren. Das sollten Sie wissen.
Die Debatte um die genaue Ausgestaltung der Homeoffice-Verordnung ist in vollem Gange. Eine generelle Pflicht für Beschäftigte und Arbeitgeber, von zu Hause zu arbeiten, gibt es derweil aber noch nicht. Sollte sie eingeführt werden, müssen insbesondere Arbeitgeber dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden außerhalb der Betriebsräume arbeiten können.
Welchen gesetzlichen Pflichten der Arbeitgeber nachkommen muss, hängt aber auch von der genauen Definition der Arbeitsorganisation außerhalb des Betriebs ab. So wird beispielsweise zwischen dem Konzept „Telearbeit“ und dem Konzept „mobile Arbeit“ unterschieden. Ein weiterer Begriff ist „Homeoffice“. Die drei Konzepte haben gemein, dass sie verschieden Formen der Arbeitsorganisation außerhalb der Betriebsstätten meinen. In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Paragraph 2 Absatz 7 ist bis jetzt aber nur die „Telearbeit“ gesetzlich definiert.
Unterschiede gibt es insbesondere bei der Ausstattung, die Mitarbeitenden gesetzlich zusteht. Muss bei der „Telearbeit“ ein ganzes Büro im privaten Raum der Mitarbeitenden eingerichtet werden, so fallen beim „mobilen Arbeiten“ gegebenenfalls nur Kosten für die IT-Hardware und die Verbindung per Kommunikationstechnik in den Betrieb an.>> Die verlinkten Begriffe führen Sie direkt zu den Definitionen in unserem HR-Lexikon.