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Morgendlicher Weg ins Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert

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Mann im Homeoffice
Beim morgendlichen Weg ins Homeoffice greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz, entschied das Bundessozialgericht. Foto: © len44ik-stock.adobe.com

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Schlafzimmer ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Urteil vom 08.12.2021, Aktenzeichen B 2 U 4/21 R). Das Gericht wertete den Sturz als Arbeitsunfall, für den die Berufsgenossenschaft aufkommen muss.

Das Bundessozialgericht musste über folgenden Sachverhalt entscheiden: Ein im Außendienst tätiger Gebietsverkaufsleiter befand sich auf dem Weg von seinem Schlafzimmer in sein häusliches Büro, welches eine Etage tiefer liegt. Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Beim Weg ins Homeoffice rutschte er auf der Treppe aus und brach sich einen Brustwirbel. Die Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen ab.

Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme im Homeoffice ist als Betriebsweg versichert

Während das Sozialgericht den erstmaligen morgendlichen Weg vom Schlafzimmer ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg ansah, beurteilte das Landessozialgericht ihn als unversicherte Vorbereitungshandlung, die der eigentlichen versicherten Tätigkeit nur vorausgehe. Der Kläger ging in Revision und hatte damit Erfolg. Das Bundessozialgericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz und werteten den Sturz als Arbeitsunfall. Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice diente allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme und sei deshalb als Betriebsweg versichert, urteilten die Richter in Kassel. Entscheidendes Kriterium ist für das Bundessozialgericht in solchen Fällen, ob der Mitarbeiter bei der zum
Unfallereignis führenden Verrichtung eine dem Unternehmen dienende
Tätigkeit ausüben wollte und diese „Handlungstendenz“ durch die objektiven
Umstände des Einzelfalls bestätigt wird.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.