Update: Durch die im Herbst 2021 eingeführt 3G-Regelung im Betrieb, müssen sich bundesweit alle Arbeitnehmenden testen lassen, die nicht geimpft oder genesen sind, um vor Ort arbeiten zu können.
Der Bremer Senat hat eine Corona-Testpflicht für Präsenzmitarbeiter beschlossen, die ab dem 10. Mai gelten soll. Gemäß der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber deutschlandweit zwar dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten, diese müssen das Angebot aber nicht annehmen. Für die Mitarbeiter in Bremer Unternehmen und Behörden wird nun genau eine solche Testannahmepflicht eingeführt.
Ziel: Eindämmung der Pandemie und Schutz der Beschäftigten
Der Bremer Senat ist davon überzeugt, dass die Testpflicht ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie sein kann, weil sie die Testdichte erhöhe und damit die Dunkelfeld-Aufhellung intensiviere. Zudem helfe die Testpflicht den Unternehmen, da sie so vor Ausbrüchen und in der Folge möglichen Betriebsschließungen geschützt würden, und auch den Beschäftigten, da sich ihr eigenes Risiko einer Ansteckung am Arbeitsplatz deutlich vermindere. Bremens Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte sagte: „Eine echte Testpflicht dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Home-Office arbeiten können. Und es leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie insgesamt.“ Was bei Kindern und Jugendlichen sinnvoll sei, das müsse auch bei Erwachsenen möglich sein, so Bovenschulte.
Gewerkschaften und Arbeitgeber tragen den Beschluss mit
Auch Gewerkschaften und Arbeitgeber tragen den Sensatsbeschluss mit. „Wir unterstützen die Initiative des Senats, den Arbeits- und Gesundheitsschutz stärker in den Vordergrund zu stellen“, sagte Annette Düring, die Vorsitzende des DGB Region Bremen-Elbe-Weser. Wer sich testen lasse, sei solidarisch mit seinen Kolleginnen und Kollegen, so Düring. Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Land Bremen, Cornelius Neumann-Redlin, gab aus Arbeitgebersicht zu Bedenken, dass diese sich „freiwillige und unbürokratische Lösungen zum Testen“ gewünscht hätten, auch im Hinblick auf die erheblichen Kosten für die Unternehmen. Gleichwohl, so Neumann-Redlin, würden die Unternehmensverbände eine Testannahmepflicht mittragen.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.