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Corona-Impfungen durch Betriebsärzte: Was Sie jetzt wissen müssen

Corona-Impfung
Jetzt dürfen auch die Betriebsärzte gegen das Corona-Virus impfen. (Foto: guerrieroale – stock.adobe.com)

Seit vergangenem Montag (7. Juni) dürfen auch die Betriebsärzte gegen das Corona-Virus impfen. Nachdem es in einzelnen Unternehmen wie BASF schon zuvor Modellversuche gegeben hatte, haben in dieser Woche zahlreiche weitere Unternehmen wie Vodafone, Bertelsmann oder die Deutsche Bank mit dem Impfen ihrer Belegschaft begonnen. Auch Edeka Nord hatte im April, als eine Impfprämie eingeführt wurde, angekündigt, die eigenen Betriebsärzte impfen zu lassen, sobald dies möglich sei.

Zeitgleich mit dem Impfstart in den Betrieben wurde auch die Impfpriorisierung aufgehoben, es dürfen nun prinzipiell alle impfwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft werden. Viele Unternehmen impfen daher zuerst jene Mitarbeitenden, die in direktem Kundenkontakt sind. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt zwar auch hier, das Argument eines erhöhten Infektionsrisikos mancher Mitarbeitender dürfte die Ungleichbehandlung allerdings legitimieren.

Gleichzeitig ist nicht für jeden und jede Impfwillige auch auf Anhieb genug da. Rund 500.000 Impfdosen haben alle Betriebsärzte in Deutschland gemeinsam für diese Woche laut der „Welt am Sonntag“ bekommen. Gleichzeitig haben aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch die Möglichkeit, in Impfzentren oder bei Hausärzten ihr Glück zu versuchen (und können eventuell mit einer App etwas nachhelfen). Ein steigender Anteil der Bevölkerung und damit auch der Beschäftigten ist zudem bereits geimpft.

Offene Fragen

Problem dabei ist allerdings: Der Arbeitgeber weiß gar nicht, wer geimpft ist. Und möglicherweise darf er es auch gar nicht wissen, wie die Anwältin Kerstin Minge von der Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons im März sagte: „Datenschutzrechtlich darf der Arbeitgeber grundsätzlich nur Informationen erheben, die für die Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Gesundheitsdaten, zu denen der Impfstatus zählt, unterliegen noch einmal einem erhöhten Schutz.“ Bei einer weltweiten Pandemie, und sofern die Impfung auch die Ansteckung anderer verhindern kann, könne hier aber möglicherweise eine solche Erforderlichkeit begründbar sein. Um wenigstens planen zu können, wie viel Bedarf besteht, dürfte einer freiwilligen und anonymen Umfrage unter den Mitarbeitenden allerdings wenig entgegensprechen.

Lange hatten die Betriebsärzte dafür gekämpft, auch in die Impfkampagne integriert zu werden. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) forderte schon im vergangenen Dezember eine Einbindung der rund 12.500 Betriebsärzte. Und Alexandra Schröder-Wrusch, Fachärztin für Arbeitsmedizin und Vorsitzende des Vorstandes des betriebsmedizinischen Dienstleisters ias AG, wies im Februar noch einmal darauf hin, dass die Betriebsärzte durch die Grippeimpfungen Erfahrung in der nötigen Logistik hätten.

Matthias Schmidt-Stein koordiniert als Chef vom Dienst die Onlineaktivitäten der Personalwirtschaft und leitet die Onlineredaktion. Thematisch beschäftigt er sich insbesondere mit dem Berufsbild HR und Karrieren in der Personalabteilung sowie mit Personalberatungen. Auch zu Vergütungsthemen schreibt und recherchiert er.