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Bundesregierung beschließt Tariftreuegesetz

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Öffentliche Aufträge des Bundes sollen zukünftig nur noch an solche Unternehmen gehen, die ihren Mitarbeitenden tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das sieht das Ende November beschlossene Tariftreuegesetz vor. Damit will die Bundesregierung den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einschränken und so für einen faireren Wettbewerb, mehr Lohngerechtigkeit und mehr Tarifbindung sorgen.

Nicht tarifgebundene Betriebe haben bislang bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber tarifgebundenen Unternehmen. Durch untertarifliche Bezahlung und damit einhergehende niedrigere Personalkosten können sie Angebote für öffentliche Aufträge zu vergleichsweise günstigen Konditionen abgeben und haben somit grundsätzlich bessere Chancen, bei öffentlichen Ausschreibungen zum Zug zu kommen.

Wettbewerbsnachteil soll beseitigt werden

Konkret sieht das neue Gesetz vor: Öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes sollen ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 30.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Dienstleistungskonzessionen sowie von 50.000 Euro bei Bauaufträgen und Baukonzessionen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, den zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmern die in der einschlägigen Rechtsverordnung festgesetzten tariflichen Arbeitsbedingungen zu zahlen. Damit sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen beseitigt und die Tarifbindung gestärkt werden.

Darüber hinaus wird in dem neuen Gesetz die Möglichkeit einer Online-Betriebsratswahl verankert. Probeweise soll es bei den zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 stattfindenden regelmäßigen Betriebsratswahlen in Unternehmen, in denen bereits ein Betriebsrat besteht, ergänzend zu den bestehenden Formen der Stimmabgabe möglich sein, die Stimme auf elektronischem Weg abzugeben.

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Bundestag und Bundesrat müssen dem Tariftreuegesetz noch zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Als Termin für das Inkrafttreten ist der 1. Juli 2025 vorgesehen.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.