Darf ein Werbe-Video mit einem Ex-Mitarbeiter ausgespielt werden?

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Ein Arbeitnehmer, der in einem Firmen-Werbevideo auftritt, kann nach seinem Wechsel zu einem anderen Unternehmen von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser das Video aus dem Internet löscht. Verwendet der Arbeitgeber das Bildmaterial gegen den Willen des Ex-Mitarbeiters weiter, macht er sich schadensersatzpflichtig. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2023, Aktenzeichen 3 Sa 33/22).

Im vorliegenden Fall hatte ein Werbetechniker seinen früheren Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagt. Der Mann leitete bei seinem Ex-Arbeitgeber unter anderem Schulungen zum Thema „Folieren“. Mit Fotos und einem extra produzierten Werbevideo, in dem der Werbetechniker als Schulungsleiter auftrat, bewarb das Unternehmen die Schulungen auf der Firmen-Webseite. Das Unternehmen hatte keine schriftliche Einwilligung des Mitarbeiters eingeholt, mit der er erlaubt, dass das Werbe-Video auch nach eines möglichen Weggang von ihm weiter ausgespielt werden darf. Nachdem der Arbeitnehmer zum 1. Mai 2019 zu einem Konkurrenzunternehmen gewechselt war, forderte er seinen Ex-Arbeitgeber mehrfach dazu auf, das Werbe-Video zu löschen. Dieser kam der Aufforderung zunächst nicht nach und löschte das Videomaterial erst Anfang 2020.

Ist das Persönlichkeitsrecht verletzt?

Der Arbeitnehmer sah sich durch die Weiterverwendung der Fotos und des Werbe-Videos in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Durch das Foto- und Videomaterial mit ihm in prominenter Darstellung sei klar vermittelt worden, dass er den Ex-Arbeitgeber repräsentiere, so seine Begründung. Bei seinem neuen Arbeitgeber sei ihm das als Illoyalität unterstellt worden.

Das LAG Baden-Württemberg gab dem Kläger recht und sprach ihm eine Schadensersatzsumme in Höhe von 10.000 Euro wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu. Das Gericht befand, der ehemalige Arbeitgeber habe nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen nicht weiterhin mit Bildmaterial werben dürfen, auf dem der Ex-Mitarbeiter zu sehen war.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.