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EU-Kommission will Arbeitsmigration erleichtern

Die EU-Kommission in Brüssel möchte die Arbeitsmigration von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten erleichtern. Dafür will sie unter anderem intensiver mit Drittstaaten zusammenarbeiten. Damit dies gelingt, solle es neue Regelungen für eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis geben und eine EU-weite Plattform für Fachkräfte eingerichtet werden – so der Vorschlag der Kommission.

„Talentpool“ für Fachkräfte aus Drittstaaten

Die konkreten Pläne sehen wie folgt aus: Nach dem Willen der Kommission soll es spätestens ab Mitte 2023 einen offiziellen „EU-Talentpool“ geben. Auf der Internet-Plattform sollen sich qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die an einer Tätigkeit in der EU interessiert sind, anmelden und auf Basis bestimmter Qualifikationsniveaus oder anderer einschlägiger Kriterien in den Talentpool aufgenommen werden können. Die Plattform soll dabei helfen, die Kompetenzen und Qualifikationen der Menschen zu erfassen, die vorübergehenden Schutz in der EU genießen, und mit dem Bedarf potenzieller Arbeitgeber vor Ort oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat abzugleichen. Damit sollen auch die Arbeitgeber bei der Suche nach passenden Fachkräften unterstützt werden.

Bereits in diesem Sommer soll die Pilotinitiative „EU-Talentpool“ starten, um so auch Geflüchtete aus der Ukraine in den EU-Arbeitsmarkt zu integrieren. Damit sollen Geflüchtete die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Arbeitgebern in der gesamten EU in Kontakt zu kommen. Der Vizepräsident der EU-Kommission, Margaritis Schinas, erklärte bei der Verkündung der Vorschläge: „Es ist notwendig, die Grundlagen für ein nachhaltiges und gemeinsames Konzept für die Arbeitsmigration zu legen, um den Qualifikationsbedarf der EU langfristig zu decken.“

Intensivere Zusammenarbeit mit Partnerländern als Ziel

Darüber hinaus schlägt die EU-Kommission vor, Fachkräftepartnerschaften zwischen EU-Mitgliedsstaaten und bestimmten Partnerländern ins Leben zu rufen. Geplant ist demnach, bis Ende 2022 Fachkräftepartnerschaften mit nordafrikanischen Partnerländern zu schließen – insbesondere Marokko, Tunesien und Ägypten. In einem nächsten Schritt sollen auch Partnerschaften mit anderen Ländern in Afrika und Asien entstehen.

Leichteres Verfahren für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Die Kommission will außerdem bürokratische Hürden abbauen und das Verfahren zur Erteilung einer kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis straffen. So soll es zum Beispiel in Zukunft möglich sein, dass Migranten und Migrantinnen sich bis sie eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erworben haben, in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten aufhalten können. Außerdem sollen die Rechte langfristig Aufenthaltsberechtigter und ihrer Familienangehörigen gestärkt werden, beispielsweise durch eine erleichterte Familienzusammenführung und eine einfachere Mobilität innerhalb der EU. Darüber hinaus plädiert die Kommission dafür, die Vorschriften zur Gleichbehandlung und zum Schutz vor Ausbeutung zu verschärfen.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.