Aktuelle Ausgabe neu

Newsletter

Abonnieren

Homeoffice: Ist die Explosion eines Heizkessels ein Arbeitsunfall?

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Ein Busunternehmer wollte eigentlich nur die Heizung hochdrehen, um seinen häuslichen Arbeitsplatz zu erwärmen. Bei der anschließenden Explosion des Heizkessels wurde er schwer verletzt. Dies wurde nun vom Bundessozialgericht als Arbeitsunfall anerkannt (BSG, Urteil vom 21.03.2024, Aktenzeichen B 2 U 14/21 R).

Ein Fall für die Berufsgenossenschaft?

Der Unternehmer nutzt sein Wohnzimmer als häuslichen Arbeitsplatz für Büroarbeiten. Am Unfalltag holte er seine Kinder von der Schule ab und arbeitete anschließend an seinem heimischen Schreibtisch. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er sich in den Heizungskeller, um die Kesselanlage zu überprüfen. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es dann aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel, wodurch der Mann eine schwere Augenverletzung erlitt.

BSG-Urteil: Heizungsdefekt war kein privates Risiko

Die zuständige Berufsgenossenschaft weigerte sich, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Dagegen ging der Mann gerichtlich vor. Doch auch das Sozialgericht und das Landessozialgericht lehnten es ab, die durch die Heizkesselexplosion hervorgerufene Verletzung als Arbeitsunfall einzustufen. Vor dem Bundessozialgericht hatte der Kläger nun aber Erfolg. Das Gericht befand, der Busunternehmer habe nicht nur seine Kinder, sondern auch seinen häuslichen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen wollen. Die Benutzung des Temperaturreglers sei deshalb „unternehmensdienlich“ und der Heizungsdefekt kein unversichertes privates Risiko gewesen.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.