Für Teil 62 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ haben wir mit Frank Holland, Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigenem Anwaltsbüro sowie Leiter der Rechtsabteilung und Geschäftsführer beim Handelsverband NRW, darüber gesprochen, wie Unternehmen Bewerberinnen und Bewerbern rechtssicher absagen können.
Herr Holland, sind Personalabteilungen verpflichtet, abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern abzusagen?
Frank Holland: Nein, eine Verpflichtung gibt es nicht in jedem Fall. Es ist vielleicht guter Ton und der eine oder andere hält eine begründete Absage für moralisch geboten. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es aber nur, wenn es um die Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen geht. Dann muss nach dem Sozialgesetzbuch nicht nur zum Beispiel die Behindertenvertretung einbezogen werden, sondern es ist auch Pflicht, die Gründe für die Ablehnung zu benennen und somit abzusagen.
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