Beim Bundesarbeitsgericht (BAG) gingen 2021 weniger Fälle ein als im Vorjahr, gleichzeitig wurden aber auch weniger Fälle – inklusive liegengebliebener aus 2020 – erledigt. Dafür gibt es einen Grund: Die Verfahrensdauer ist im Schnitt um rund einen Monat auf sieben Monate und sechs Tage gestiegen (2020 waren es sechs Monate und sieben Tage). Dennoch wurden insgesamt mehr Sachen erledigt, als neu eingingen, die Zahl der noch nicht bearbeiteten Streitfälle lag Ende 2021 um 78 Fälle niedriger als zwölf Monate zuvor. Das geht aus dem Jahresbericht des BAG hervor, der nun von der kürzlich ins Amt gekommenen Gerichtspräsidentin Inken Gallner vorgestellt wurde.
Im Detail sah das Geschäft des BAG 2021 folgendermaßen aus: 1.521 Sachen gingen beim obersten Arbeitsgerichts Deutschlands ein. Das waren gut 25 Prozent weniger als im Vorjahr (2.041). Bei den eingereichten rechtlich-umstrittenen Sachlagen handelte es sich bei 60 Prozent um Nichtzulassungsbeschwerden und bei knapp 36 Prozent um Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren.
Inhaltlich beschäftigte sich das BAG vor allem mit dem Thema Arbeitsentgelt. Dazu gingen 448 Sachen ein. Auch hinsichtlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gab es rechtlichen Klärungsbedarf (382 Sachen) sowie zu den Themen Betriebsverfassung und Personalvertretung (111 Sachen). Um Ruhegeld und Altersteilzeit ging es insgesamt in 58 Fällen. Die restlichen eingegangenen 331 Fälle ordnet das BAG dem Bereich „Sonstiges“ zu.
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Abstimmung mit dem EuGH
Erledigt wurden von den Richterinnen und Richtern 1.599 Sachen und damit 30 Prozent weniger, als im Vorjahr. BAG-Präsidentin Gallner erklärt diesen Rückgang laut der Legal Tribune Online damit, dass die einzelnen Verfahren meist länger dauerten als 2020. Dies lege daran, dass mehr Fälle beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht werden müssten. Viele Rechtsfragen stünden derzeit im europäischen Kontext, wird Gallner zitiert. So beispielsweise Fragen zum Urlaubsrecht, der Befristung, der Entgeltgleichheit, der Massenentlassung oder zu Nachtzuschlägen. Das Problem hierbei: Bis der EuGH über die Anfragen entschieden hat, vergeht immer mehr Zeit. Hat er dafür 2020 noch rund ein Jahr gebraucht, dauerten Verfahren am EuGH nun rund eineinhalb Jahre.
Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.