Widerruft ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst seine vorbehaltlich erteilte Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests, stellt dies keine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung darf. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg hervor (Urteil vom 20.03.2024, Aktenzeichen 3 Ca 1654/23).
Demnach darf eine Einstellungszusage, die vorbehaltlich einer noch durchzuführenden ärztlichen Untersuchung gegeben wird, zurückgezogen werden, sofern der Arzt bescheinigt, dass der Bewerber für die konkrete Stelle gesundheitlich nicht geeignet ist. Zudem muss sichergestellt sein, dass behinderte Bewerber im Auswahlverfahren gleich behandelt werden wie nicht behinderte Bewerber.
Einstellung scheiterte an ärztlicher Untersuchung
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Mann unter Hinweis auf seine Schwerbehinderung bei einer Stadt auf eine ausgeschriebene Ausbildungsstelle als Straßenwärter beworben. Er erhielt eine Einstellungszusage vorbehaltlich einer noch durchzuführenden ärztlichen Untersuchung.
Der Arzt kam zum Ergebnis, dass der Bewerber wegen seiner Diabetes-Erkrankung nicht für die vorgesehene Ausbildungsstelle geeignet sei. Daraufhin nahm der Arbeitgeber seine Einstellungszusage zurück. Der Bewerber klagte anschließend auf Zahlung einer Entschädigung. Aus einer Sicht war er aufgrund seiner Schwerbehinderung diskriminiert worden.
Urteil: Keine Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung
Die Klage hatte vor dem Arbeitsgericht Siegburg keinen Erfolg. Der Kläger sei vom Arbeitgeber wegen seiner Behinderung nicht schlechter behandelt worden als vergleichbare nichtbehinderte Bewerber, befand das Gericht. Die Stadt habe bei der Entscheidung, den Mann nicht einzustellen, nicht auf seine Behinderung abgestellt.
Vielmehr habe man ihn ungeachtet seiner Behinderung gerade einstellen wollen und ihm demgemäß eine Einstellungszusage erteilt, diese jedoch vom Ergebnis einer gesundheitlichen Eignungsuntersuchung abhängig gemacht – was im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden war.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.

