Wie genau greift das Hinweisgeberschutzgesetz? Ein aktuelles Urteil zu einem Fall bei Volkswagen hält neue Erkenntnisse bereit. Zwei ehemalige VW-Manager haben vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt. Sie hätten im Unternehmen mehrfach auf behauptete Regelvorstöße hingewiesen. Der Arbeitgeber habe daraufhin jedoch nichts unternommen. Stattdessen seien sie nach eigener Darstellung bei Beförderungsentscheidungen benachteiligt worden.
Die VW-Manager sahen darin einen Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses Gesetz ist seit Juli 2023 in Kraft und schützt Personen, die im beruflichen Kontext auf Rechtsverstöße in einem Unternehmen hinweisen, vor Benachteiligungen. Es handelt sich dabei bereits um den zweiten Versuch der beiden Kläger, gerichtlich vorzugehen. Schon im Juni 2025 waren sie vor dem Arbeitsgericht Braunschweig mit ihrer Schadenersatzklage gescheitert (Urteil vom 24. Juni 2025, Az.: 6 Ca 303/24).
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