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Kurzarbeit: Erleichterter Zugang nochmals verlängert

Betriebe können Kurzarbeit vorerst weiterhin unter erleichterten Bedingungen einführen. Das geht aus der neuen Kurzarbeitergeldzugangsverordnung vor, die zum 1. Juli 2022 in Kraft tritt und befristet bis zum 30. September 2022 gilt. Damit bleiben die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld herabgesetzt, die in jedem Monat des Bezugs des Kurzarbeitergeldes erfüllt sein müssen.

Konkret bedeutet dies: Um Kurzarbeitergeld zu bekommen, reicht es weiterhin aus, wenn mindestens 10 Prozent der im Betrieb Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung des Kurzarbeitergeldes wird weiterhin vollständig verzichtet.

Grund der Kurzarbeitergeld-Verlängerung ist weniger die Pandemie

Während die Kurzarbeit-Sonderregelungen bisher als Reaktion auf die Corona-Pandemie erfolgten, ist die Begründung nun eine andere: Die Bundesregierung will mit der Verlängerung der Zugangserleichterungen die Betriebe für den Fall unterstützen, dass sich die Lieferkettenproblematik infolge des Kriegs in der Ukraine weiter verschärfen sollte.

Zu beachten ist: Die übrigen pandemiebedingten Sonderregeln zur Kurzarbeit laufen zum 30. Juni 2022 aus, so zum Beispiel die Regelung zur maximalen Bezugsdauer von bis zu 28 Monaten sowie die stufenweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Bezugsmonat.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.