Die Nachricht klingt zunächst nach Entlastung: Die Bundesregierung hat offenbar Abstand von der Idee genommen, Minijobs abzuschaffen. Steven Haarke, Geschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), formuliert es vorsichtig: „Aus Regierungskreisen war zu hören, dass die Minijobs nun doch nicht abgeschafft werden sollen.“ Der HDE vertritt mit dem Einzelhandel eine der Branchen mit dem höchsten Anteil geringfügig Beschäftigter: Im Handel und Kraftfahrzeug-Gewerbe in Deutschland arbeiten laut Branchendaten über eine Million geringfügig Beschäftigte.
Während die Debatte um einzelne Beitragssätze läuft, zeichnet sich in der grundsätzlicheren Frage – Abschaffung ja oder nein – eine neue Entwicklung ab. Der HDE will aus Regierungskreisen erfahren haben, dass die grundsätzliche Abschaffung der Minijobs vom Tisch ist. Für HR Verantwortliche würde dies die Lage zwar ändern – aber nur teilweise. Denn die Kostenentwicklung läuft unabhängig davon weiter.
Bundesweit arbeiten laut HDE rund sieben Millionen Menschen in Minijobs: Studierende, Eltern, pflegende Angehörige, Rentnerinnen und Rentner, Beschäftigte im Nebenjob. Für viele Arbeitgeber sind die Minijobber operativ kaum zu ersetzen. Einzelhandel, Gastronomie, Landwirtschaft – das Personalmodell dieser Branchen ist auf die Flexibilität geringfügig Beschäftigter ausgelegt, um Stoßzeiten, saisonale Spitzen und lange Öffnungszeiten abzudecken.
Minijobänderungen 2027: Was sich für Arbeitgeber konkret ändert
Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Arbeitgeber von derzeit 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde im Juli 2026 beschlossen. Gleichzeitig hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent anzuheben. Ein Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung ist im Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz vorgesehen, aber noch nicht abschließend beschlossen.
Haarke fasst die Gesamtrichtung zusammen: „Aktuell werden seitens der Politik durch die laufenden Sozialreformen – GKV, Pflege – die Kosten für Minijobs für Arbeitgeber massiv in die Höhe getrieben, so dass diese auf rund 40 Prozent anwachsen werden.“ Zum Vergleich: Bereits heute trägt der Arbeitgeber die Pauschalabgaben allein – nach HDE Angaben rund 30 Prozent – und zahlt damit für einen Minijobber nach Verbandsrechnung rund 10 Prozent mehr als für eine vergleichbare sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Das Recruitingrisiko: Wenn Minijobänderungen Beschäftigte abschrecken
Die Kostensteigerung auf Arbeitgeberseite ist die eine Hälfte des Problems. Die andere betrifft den Bewerbermarkt. Wer Minijobstellen besetzen muss, ist darauf angewiesen, dass diese Beschäftigungsform für Kandidaten und Kandidatinnen attraktiv bleibt.
Der zentrale Vorteil für Minijobber ist das Prinzip „netto für brutto“: Geringfügig Beschäftigte bekommen ihren Lohn weitgehend ohne Sozialversicherungsabzüge ausgezahlt. Fällt dieser Vorteil weg – etwa durch eine vollständige Überführung in die Sozialversicherungspflicht, wie sie die Alterssicherungskommission vorsieht – hätte das nach HDE-Berechnungen konkrete Folgen für die Attraktivität dieser Stellen: Ein Minijobber in Steuerklasse 1 oder 4 würde bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro und gleichbleibender Stundenzahl monatlich rund 130 Euro netto weniger erhalten. Um weiterhin 603 Euro netto im Monat zu erzielen, müsste die Person laut HDE-Berechnungen 13 Stunden zusätzlich leisten. In Steuerklasse 6 – typisch für Nebenjobs – wäre der Rückgang nach denselben Berechnungen noch deutlicher: minus rund 200 Euro netto im Monat, oder 22 Stunden Mehrarbeit.
Haarke kommentiert die politische Sichtweise darauf knapp: „Die politische Annahme, Millionen Menschen könnten diese zusätzlichen Stunden einfach leisten, hat mit der Lebensrealität vieler Betroffener wenig zu tun.“
Für HR-Verantwortliche bedeutet das: Selbst wenn die formale Abschaffung ausbleibt, kann eine schleichende Kostensteigerung für Beschäftigte das Bewerbungsaufkommen für Minijobstellen reduzieren – mit direkten Folgen für die Besetzbarkeit.
HDE: Steigende Kosten als „faktische Abschaffung“
Der HDE unterscheidet in seiner Positionierung zwischen zwei Szenarien – und lehnt beide ab. Das erste ist die formale Abschaffung. Das zweite ist eine Kostensteigerung, die Minijobs für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen unattraktiv macht. Beides bezeichnet der Verband als „de facto Abschaffung“.
Haarke formuliert die Verbandsposition unmissverständlich: „Eine faktische Abschaffung der Minijobs in diesen ohnehin wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist ein Irrweg.“ Und weiter: „Aus unserer Sicht würde eine Abschaffung der Minijobs den Fachkräftemangel im Einzelhandel eher verschärfen als entschärfen.“ Die Gesamtposition des HDE: „Wir lehnen eine Abschaffung der Minijobs entschieden ab und kämpfen für deren Erhalt.“
Für HR-Verantwortliche ist das die eigentliche Botschaft: Nicht die große Reform ist das unmittelbare Problem – sondern die kleinen, bereits beschlossenen Schritte, welche die Kostenrechnung für 2027 schon heute verändern.
Rebecca Scheibel ist Redaktionsleiterin Online und verantwortlich für die digitalen Kanäle der Personalwirtschaft.

