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Recht auf Nichterreichbarkeit auch in Deutschland?

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In Australien gibt es seit dieser Woche das „Recht auf Abschalten“. Dadurch können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen außerhalb der Arbeitszeiten arbeitsbezogene Kontakte ohne Disziplinarmaßnahmen ignorieren. Ausnahmen gibt es unter anderen bei Notfällen, wenn die Erreichbarkeit vergütet wird oder wenn es eine Regelung in Verträgen zum Beispiel zur Rufbereitschaft gibt. Dies zielt darauf ab, die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben wiederherzustellen, um Stress und Burnout zu verringern. Die Gesetzgebung wird von Gewerkschaften unterstützt, während Arbeitgeber Bedenken äußern, wie die britische Zeitung The Guardian berichtet.  

Zum Recht auf Nichterreichbarkeit in Deutschland und anderen europäischen Ländern haben wir mit Johannes Loch, Rechtsanwalt bei Taylor Wessing, gesprochen. 

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