Wir haben für Teil 16 unserer Kolumne “So ist’s Arbeitsrecht” mit Till Heimann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei KLIEMT.Arbeitsrecht, gesprochen.
Personalwirtschaft: Unter welchen Voraussetzungen können Unternehmen Geflüchtete aus der Ukraine einstellen?
Till Heimann: Als allererstes benötigen die geflüchteten Menschen eine Meldeadresse. Dafür müssen sie sich bei der Meldebehörde melden und einen dauerhaften Aufenthaltsort angeben. Erst dann können sie den Aufenthaltstitel beantragen und die Unternehmen mit ihnen einen dazu passenden Arbeitsvertrag abschließen. Da gibt es verschiedene Optionen.
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