Für Teil 70 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ haben wir mit Dr. Kara Preedy, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Kliemt Arbeitsrecht, über die Regelungen der Arbeitnehmerhaftung gesprochen. Anhand echter Bespiele aus Gerichtsverfahren erfahren Sie, worauf es ankommt.
Personalwirtschaft: Wann haften Arbeitnehmer – und wann nicht?
Kara Preedy: Beschäftigte profitieren von einer sogenannten privilegierten Arbeitnehmerhaftung. Das bedeutet, dass sie im Gegensatz zu Situationen im Privatleben nicht automatisch für jeden Schaden aufkommen müssen, den sie verursacht haben. Bis 1994 haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Haftungserleichterung durch die Gerichte bekommen, wenn die Arbeit gefahrgeneigt war.
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