Aktuelle Ausgabe neu

Newsletter

Abonnieren

Wann können Unternehmen das Urlaubsgeld streichen?

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Sommerzeit ist Urlaubszeit. So manche Mitarbeitende bekommen für ihre Auszeit von ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum eigentlichen Gehalt einen Bonus gezahlt. Nicht selten wird bereits in Stellenanzeigen mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gelockt. Wurde diese Gratifikation jahrelang gezahlt und auf einmal möchte der Arbeitgeber die Zahlung aussetzen, kommt es häufig zu Streitigkeiten. Zwar können Arbeitgeber sich das Türchen der Sonderzahlung durch Freiwilligkeits- und Widerrufsbehalte offenhalten. Dass das nicht immer wasserdichte Klauseln sind, zeigt ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 21. Februar 2024, Aktenzeichen 10 AZR 345/22).  

Personalwirtschaft+Zugang wählen und weiterlesen:

Jahreszugang
Personalwirtschaft Digital

1 Monat gratis

  • Alle Plus-Artikel nutzen
  • Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
  • Im Gratismonat jederzeit kündbar, danach 175 € /Jahr
Gratismonat starten

Monatszugang
Personalwirtschaft Digital

25 € / Monat
im Monatsabo

  • Alle Plus-Artikel nutzen
  • Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
  • Jederzeit monatlich kündbar
Jetzt bestellen