„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub“, lautet Paragraph 1 des Bundesurlaubsgesetzes. In ihm sind die rechtlichen Grundlagen geregelt, wie lange und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden zu Erholungszwecken bezahlt freistellen müssen.