Wir haben für Teil 52 der Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ mit Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Fuhlrott Arbeitsrecht, über den geänderten Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gesprochen.
Personalwirtschaft: Wann muss der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht akzeptieren?
Michael Fuhlrott: Dem ärztlichen Attest wird von den Gerichten ein hoher Beweiswert zugerechnet. Lange Zeit gab es eigentlich keine Handhabe, diese Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) anzuzweifeln. Es musste schon klare Beweise oder Verdachtsmomente dafür geben, dass der Beschäftigte krankfeiert.
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