Für Teil 71 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ haben wir mit Katrin Scheicht, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei der Kanzlei ELP, besprochen, was die Personalabteilung prüfen muss, wenn sie eine Kündigung erreicht. Inklusive Checkliste zu den Fragen: Wie sieht es mit Sonderzahlungen aus? Was passiert mit dem Leasing-Rad? Und welche Regeln gibt es bei Freistellungen?
Personalwirtschaft: Was muss HR klären, wenn Beschäftigte kündigen?
Katrin Scheicht: Als erstes muss prozessual geklärt sein, dass HR sofort informiert wird, wenn ein Vorgesetzter eine Kündigung eines Mitarbeitenden erhält. Das dürfte in den meisten Unternehmen aber Standard sein. Dann sollte die Kündigung geprüft werden.
Was genau muss geprüft werden?
Beispielsweise, ob sie in Schriftform vorliegt oder ob sie fristgerecht eingegangen ist. Inwiefern sie am 30ten oder Ersten eines Monats eingegangen ist, macht da einen großen Unterschied. Ist mit der Kündigung alles in Ordnung, müssen sich HR und der Vorgesetzte einerseits die finanzielle Seite anschauen.
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