Wir haben für Teil 48 der Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ mit Alexander Schlicht, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Osborne Clarke, darüber gesprochen, was bei Stellenausschreibungen rechtlich zu beachten ist.
Personalwirtschaft: Herr Schlicht, was muss der Arbeitgeber rechtlich prüfen, wenn er eine Stelle ausschreibt?
Alexander Schlicht: Wenn eine Stellenausschreibung aufgesetzt wird, muss das Unternehmen beispielsweise prüfen, ob sich die Stelle auch als Teilzeitarbeitsplatz eignet. Die Beurteilung der Eignung eines Arbeitsplatzes für eine Teilzeitbeschäftigung steht im unternehmerischen Ermessen. Wenn ein Arbeitgeber die Stelle auch in Teilzeit besetzen würde, muss dies laut Teilzeit- und Befristungsgesetz auch gekennzeichnet werden. Sonst kann eine Diskriminierung vorliegen, da statistisch gesehen mehr Frauen als Männer in Teilzeit tätig sind.
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