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Epidemische Lage soll enden, Corona-Arbeitsschutzverordnung fortgelten

 

Corona-Arbeitsschutzverordnung soll weiter bestehen
Auch nach Ende der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ sollen verschiedene Pandemie-Maßnahmen weiterbestehen. (Foto: Kzenon – stock.adobe.com)

Auch nach dem Auslaufen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sollen die in der Corona-Arbeitsschutzverordnung geregelten Maßnahmen weiterbestehen. Das schreiben die mutmaßlichen zukünftigen Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP in einem gemeinsamen Eckpunktepapier. Sie sollen demnach bis zum Frühlingsanfang am 20. März 2022 verlängert werden. In der Verordnung ist unter anderem die Pflicht zur Implementierung eines betrieblichen Hygienekonzeptes sowie die Bereitstellung von Tests geregelt.

Neben der Corona-Arbeitsschutzverordnung sollen auch weitere Regelungen wie der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung, die Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld sowie der Entschädigungsanspruch für Eltern, wenn ihre Kinder aufgrund von Pandemiemaßnahmen zum Beispiel nicht in der Kita betreut werden , verlängert werden.

Alleingänge der Länder sollen verhindert werden

Ausgangsbeschränkungen, Reiseverbote und einige weitere im Infektionsschutzgesetz genannten Einschränkungen des öffentlichen und auch beruflichen Lebens sollen zwar nach dem Ende der „epidemischen Lage“ nicht mehr möglich sein, einige Ausnahmen wie die Maskenpflicht und die Möglichkeit für Zugangsbeschränkungen wie 2G- und 3G-Regelungen sind im Eckpunktepapier ausdrücklich genannt.

Ein weiterer für einige Arbeitgeber wichtiger Punkt ist die Befugnis, Beschäftigtendaten zum Impf- oder Genesenenstatus verarbeiten zu dürfen. Auch diese Regelung etwa für Kindertagesstätten und Krankenhäuser soll bis Frühjahr verlängert werden. Für den überwiegenden Mehrheit der Unternehmen gilt die Regelung aber ohnehin nicht – sie dürfen nicht nach dem Impfstatus fragen.

Auch wenn alle im Eckpunktepapier genannten Punkte so in Verordnungen und Gesetze umgesetzt werden, könnten einige Bundesländer eigene Regelungen erlassen. Allerdings soll die Möglichkeit, als Bundesland eigenhändig den Maßnahmenkatalog aus dem Infektionsschutzgesetz weiter möglich zu lassen, aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen werden.

 

Matthias Schmidt-Stein koordiniert als Chef vom Dienst die Onlineaktivitäten der Personalwirtschaft und leitet die Onlineredaktion. Thematisch beschäftigt er sich insbesondere mit dem Berufsbild HR und Karrieren in der Personalabteilung sowie mit Personalberatungen. Auch zu Vergütungsthemen schreibt und recherchiert er.