Aktuelle Ausgabe

Newsletter

Abonnieren

Einführung der eAU: Wie gut vorbereitet fühlen sich Unternehmen?

2022 soll die elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (eAU) für alle am Prozess Beteiligten – Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgeber – verpflichtend sein. Damit müssen Mitarbeitende keinen „gelben Schein“ mehr an ihren Arbeitgeber weiterleiten, wenn sie arbeitsunfähig sind. Stattdessen werden die Krankenversicherungen dem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung auf elektronischem Wege zukommen lassen. Dies ist ab dem 1. Juli 2022 verpflichtend.

Die erste Phase der Einführung der eAU ist bereits von technischen Schwierigkeiten geprägt gewesen. Denn der Austausch der eAU zwischen Arztpraxen und Krankenkassen, der im Oktober 2021 begann, sollte ursprünglich bis zum 1. Januar in allen Gesundheitsunternehmen funktionieren. Das wird laut der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg nicht der Fall sein. Deshalb gilt nun auch für die elektronische Vermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwischen Arztpraxen und Krankenversicherungen der 1. Juli 2022 als Zeitpunkt, an dem die eAU verpflichtend ist und die besagten Informationen nicht mehr mittels eines Papiers ausgetauscht werden dürfen.

Es überrascht folglich nicht, dass was vom Gesetzgeber als Bürokratieentlastung angedacht ist, laut einer Blitzlicht-Befragung der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP) nicht alle Personalerinnen und Personaler freudig auf die kommenden Monate schauen lässt.  Zwar haben sich rund 60 Prozent der 170 DGFP-Mitglieder, die zwischen dem 5. und 11. November 2021 an der Online-Befragung teilnahmen, mit der eAU bereits auseinandergesetzt, doch 75 Prozent von ihnen sind mit ihrem HR-Team noch am Anfang der Vorbereitung für den neuen Arbeitsprozess. Wenn sie damit fertig sind, wollen rund 63 Prozent der Befragten für die Arbeit mit dem eAU ihr Payroll-System mit dem Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenversicherungen verbinden. Knapp 13 Prozent wollen ihr unternehmensinternes Zeitwirtschaftssystem an das System der Krankenversicherungen ankoppeln.

Vieles ist im Unklaren

Ab wann die technische Anbindung bestehen wird, ist der Mehrheit der Befragung-Teilnehmenden noch unklar (rund 48 Prozent). 28 Prozent gedenken, im zweiten Quartal 2022 soweit zu sein, 22 Prozent wollen bereits im ersten Viertel des kommenden Jahres fertig sein.

Auf die Arbeit mit der eAU fühlen sich die Befragten mittelmäßig gut vorbereitet. 50 Prozent haben den Eindruck, schlecht mit relevanten Informationen zum Prozess versorgt zu sein. Auf die Herstellung einer neuen Schnittstelle zu externen Partnern sehen sich etwa 39 Prozent gut, aber ein genauso hoher Prozentsatz auch schlecht vorbereitet. Relativ sicher mit dem neuen Prozess fühlen sich Personalerinnen und Personaler hinsichtlich der rechtlichen und technischen Gegebenheiten sowie der Einbindung an interne Prozesse.

Dennoch haben einzelne Befragung-Teilnehmende das Gefühl, zu wenig über die Systeme zu wissen, die Teil des eAU-Prozesses sein werden. Sorgen machen sich die Befragten zudem über mögliche Mehrkosten und einen doppelten Arbeitsaufwand. Ihnen würde es helfen, vor der Einführung der eAU detaillierte Beispiele zu möglichen Prozessabläufen sowie Best Practices gezeigt zu bekommen.

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.