Teilkrankschreibung: 48 Prozent der HR-Verantwortlichen sind skeptisch

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Zukünftig sollen sich Mitarbeitende, die länger krankheitsbedingt von der Arbeit ausfallen, teilkrankschreiben lassen können. Mit einem entsprechenden Gesetz will die Bundesregierung ihnen eine stufenweise Wiederkehr in den Job ermöglichen. Bei vielen HR-Verantwortlichen stößt das Modell aber auf Skepsis. Das zumindest zeigen aktuelle Ergebnisse einer Umfrage des Ifo Instituts und des Personaldienstleisters Randstad. Sie befragten im zweiten Quartal 2026 rund 1.000 Führungskräfte zur geplanten Teilzeitkrankschreibung.

Wie bewerten Unternehmen die geplante Teilkrankschreibung?

Fast die Hälfte (48 Prozent) der befragten Unternehmen hält es „für nicht sinnvoll, dass sich Beschäftigte künftig auch teilweise krankmelden können“. Lediglich acht Prozent waren demgegenüber der Auffassung, ein solches Instrument sei „sehr sinnvoll“, 19 Prozent halten es für „eher sinnvoll“. Rund ein Viertel äußerte sich neutral.

Grund dafür sind laut der HR-Befragung offenbar Bedenken hinsichtlich der Wirkung: So erwarten 47 Prozent der Betriebe „keine wesentlichen positiven Effekte“. Wer jedoch Vorteile sieht, verspricht sich vor allem „kürzere Fehlzeiten“ (33 Prozent) oder „eine schnellere Rückkehr“ erkrankter Beschäftigter (31 Prozent).

Welche Hürden sehen Personaler bei der Teilarbeitsunfähigkeit?

Als wichtigste Hürde im Zusammenhang mit einer Teilarbeitsunfähigkeit sehen die HR-Profis laut Ifo Abgrenzungsfragen: „Die meisten Unternehmen befürchten eine schwierige Abgrenzung zwischen arbeitsfähig und arbeitsunfähig“, sagt Ifo-Forscher Jonas Hennrich dazu. Das gelte für 76 Prozent der Teilnehmenden an der Analyse, bei Großunternehmen sogar für 88 Prozent. 57 Prozent befürchten überdies „zusätzlichen organisatorischen Aufwand“ in den Personalabteilungen. Nahezu die Hälfte (49 Prozent) hält ein solches Modell ferner in vielen Tätigkeiten „für kaum umsetzbar“. Sorge bereiten schließlich auch mögliche Folgen für die Zukunft: So verwiesen 35 Prozent darauf, sie fürchteten eine „Überforderung erkrankter Mitarbeitender“.

Derartige Sorgen hatte im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) geäußert und überdies mögliche arbeitsrechtliche Problemfelder angesprochen – etwa die Frage danach, „welche Arbeit Teilkrankgeschriebene überhaupt ausführen dürfen“ oder wie „mangelhafte Arbeitsleistung bei einer Teilkrankschreibung behandelt“ werde.

Geht es um die Unternehmensbereiche, in denen ein Teil-AU-Modell aus Sicht von HR überhaupt sinnvoll denkbar ist, nennen 55 Prozent die Verwaltung. Lediglich 11 Prozent können sich eine Teilzeitkrankschreibung für die Logistik und nur 8 Prozent für die Produktion vorstellen. Etwa ein Drittel der Betriebe kann überhaupt keinen Bereich benennen.

Die Bedenken passen mit Reaktionen aus der HR-Szene zusammen, die unsere Redaktion zuvor eingesammelt hatte. Dr. David Matusiewicz ist Professor für Medizinmanagement an der FOM Hochschule und Leiter des dortigen Forschungsinstituts für Gesundheit und Soziales sowie Geschäftsführer der DMX Group. Er weist darauf hin, dass sich Präsentismus durch das neue Modell verstärken könne. Auch könnte die Regelung Drucksituationen in leistungsorientierten Arbeitsumfeldern entstehen lassen. Bastian Schmidtbleicher-Lück, Geschäftsführer des BGM-Dienstleisters Moove, sieht bei der Regelungen, ebenfalls wie die vom Ifo Institut befragten HR-Verantwortlichen, die Gefahr, dass alle Beteiligten dadurch mehr abstimmen und mehr dokumentieren müssen. So könne ein administrativer Mehraufwand entstehen, den es eigentlich zu vermeiden gelte.

Doch er nennt auch Chancen. So könne die stufenweise Eingliederung, welche die Teilkrankschreibung ermögliche, laut Schmidtbleicher-Lück für zahlreiche Erkrankungen stabilisierend und gesundheitsfördernd wirken. Gerade auch bei psychischen Erkrankungen sei das der Fall. Und diese sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. So sehr, dass sie laut DAK-Report nun die häufigste Ursache für Fehlzeiten sind. Laut Lück sei es oft sinnvoller, Arbeit angepasst fortzuführen, statt Menschen vollständig aus dem betrieblichen Kontext zu lösen.

Info

Frank Strankmann ist langjähriger Redakteur für die Personalwirtschaft. Seine Schwerpunkte sind die Themen Arbeitsrecht, Mitbestimmung sowie Regulatorik. Er betreut zudem verantwortlich weitere Projekte von Medienmarken der F.A.Z. Business Media GmbH.