Teilarbeitsunfähigkeit: Ist die Regelung sinnvoll?

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Kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen zukünftig bei Arbeitsunfähigkeiten von mindestens vier Wochen auch teilweise arbeiten können. Diese Regelung hat die Bundesregierung jüngst in einem Gesetzesentwurf im Zuge der Gesundheitsreform beschlossen. Die Möglichkeit der Teilzeit-Krankschreibung stand schon länger im Raum. Anfang 2025 formulierte der „ExpertInnenrat Gesundheit und Resilienz“ der Bundesregierung hierzu einen viel diskutierten Vorschlag.

Scharfe Kritik an der Regelung wurde immer wieder laut. Zuletzt kam diese auch von Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), welcher das Vorgehen als nicht stemmbar für die Ärztinnen und Ärzte gesehen hat und als einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand.  Wie schaut die HR-Szene sowie BGM-Expertinnen und -Experten auf die Teilzeit-Krankschreibung?

Dr. David Matusiewicz. (Foto: DMX Group)

Ende März wurde die Teilzeit-AU bereits beim BGM-Expertendialog der DAK, in Berlin diskutiert. Bei der Podiumsdiskussion dazu schätzte Dr. David Matusiewicz das Konzept als grundsätzlich sinnvoll ein. Matusiewicz ist Professor für Medizinmanagement an der FOM Hochschule und Leiter des dortigen Forschungsinstituts für Gesundheit und Soziales sowie Geschäftsführer der DMX Group. Heute bezeichnet er den Beschluss unserer Redaktion gegenüber als einen „grundlegenden Paradigmenwechsel im deutschen Arbeits- und Sozialrecht“, der sowohl aus HR- als auch BGM-Perspektive durchaus Chancen biete.

Die Vorteile der Teilzeit-Krankschreibung

„Er kann dazu beitragen, die Wiedereingliederung zu erleichtern, Mitarbeitende behutsam im Arbeitsprozess zu halten und Fehlzeiten zu reduzieren“, sagt Matusiewicz. Gerade bei leichteren Erkrankungen oder längeren Genesungsphasen entspräche dies stärker der betrieblichen Realität als die derzeitige Regelung.

Aude Masserann (Foto: BPM)

Aude Masserann ist Referentin für Personalentwicklung und Mitarbeiterbindung für die S-Finanzgruppe und Präsidiumsmitglied im „Bund der Personalmanager*innen“ (BPM). Auch sie sieht in einem möglichen früheren Wiedereinstieg nach Krankheit einen sinnvollen Schritt hin zu mehr Flexibilität und Eigenverantwortung im Arbeitsleben. Maßgeblich sei aber, dass die Entscheidung zur Teilzeit-Krankschreibung im jeweiligen Fall gemeinsam von Betroffenen, den Ärztinnen und Ärzten und dem Arbeitgeber getroffen wird.

Ähnlich sieht es Bastian Schmidtbleicher-Lück, Geschäftsführer vom BGM-Dienstleister Moove (Eigenschreibweise MOOVE). Er spricht sich schon lange für die Einführung der Teilzeit-AU aus und hält den Beschluss für richtig und überfällig: „Die Teilarbeitsunfähigkeit greift einen Gedanken auf, den wir aus der stufenweisen Wiedereingliederung bereits kennen – nur deutlich früher als im klassischen BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement, Anm. d. Red.).“

Er weist auf die zahlreichen Fallkonstellationen hin, in denen ein vollständiges Herausfallen aus dem Arbeitsleben weder medizinisch noch organisatorisch die beste Lösung sei. „Gerade bei psychischen Erkrankungen kann dosierte Teilhabe stabilisierend und gesundheitsförderlich wirken.“  Auch bei körperlichen Einschränkungen sei es oft sinnvoller, Arbeit angepasst fortzuführen, statt Menschen vollständig aus dem betrieblichen Kontext zu lösen.

Teilzeit-Krankschreibung: Zusätzlicher Druck und Mehraufwand?

Allerdings gibt es auch Risiken. Matusiewicz weist darauf hin, dass sich Präsentismus durch das neue Modell verstärken könnte. Auch könnte die Regelung Drucksituationen in leistungsorientierten Arbeitsumfeldern entstehen lassen. Aude Masserann vom BPM zeigt sich hier optimistisch: „Die Befürchtung, dass dies zulasten der Beschäftigten gehen könnte, teilen wir nicht: Personalverantwortliche tragen bereits heute eine hohe Verantwortung im betrieblichen Gesundheitsmanagement und werden mit der nötigen Sorgfalt handeln.“

Bastian Schmidtbleicher-Lück. (Foto: Moove)

Für Schmidtbleicher-Lück steht und fällt es mit einer Umsetzung, die auch die betriebliche Perspektive wahrt. „Für Führungskräfte, Personalabteilungen und Lohnabrechnung bedeutet die Teilzeit-AU einen massiven Zuwachs an Komplexität: mehr Abstimmung, mehr Dokumentation, mehr Auslegungsfragen, mehr Schnittstellen zwischen Arbeitgeber, Mitarbeitenden, Krankenkassen und ärztlicher Seite. Genau dieser administrative Mehraufwand ist bislang politisch deutlich unterschätzt.“ Auch Masserann sieht noch einige offene Fragen, die geklärt werden müssten, insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung von Prozessen, Zuständigkeiten und Abgrenzungen.

Das Ziel der Teilzeit-Krankschreibung muss gut kommuniziert werden

Wie können Unternehmen die Regelung nun am besten umsetzen? Christian Lorenz, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP), rät zum Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: „Sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende müssen zustimmen – ein einseitiger Anspruch darf daraus nicht entstehen, damit die möglichst einfache Umsetzbarkeit in der Praxis gewährleistet bleibt.“

Schmidtbleicher-Lück sieht das Risiko, dass die Regelung nur in der Theorie flexibel wirkt, dies in ihrer Umsetzung aber nicht ist. „Wenn Teil-Arbeitsfähigkeit faktisch mit finanziellen Nachteilen oder mit dem Eindruck verbunden ist, trotz Krankheit schneller wieder funktionieren zu sollen, dann wird es Abwehrverhalten geben.“ Die Teilzeit-AU könne im schlimmsten Fall als Zumutung empfunden werden, wenn ihre Logik nicht sauber erklärt, fair ausgestaltet und kulturell eingebettet werde. Schmidtbleicher-Lück sieht hier vor allem die Führungskräfte in der Verantwortung.

Im Mittelpunkt, sagt Lorenz, müsse immer die vollständige und möglichst schnelle Genesung der Arbeitnehmenden stehen. Matusiewicz und Masserann weisen beide zudem auf potenziell gesundheitliche Folgeschäden durch eine zu frühe oder zu hohe Belastung hin, die sich auf die betriebliche Praxis auswirken könnten. Und dann gilt natürlich: Die Teilzeit-Krankschreibung ist nicht die Lösung, um den Krankenstand zu senken. „Klar ist, dass eine Teilzeit-AU höchstens eine Teillösung für hohe Krankenstände sein kann. Deren Ursachen sind komplex und vielschichtig“, sagt Christian Lorenz.

Angela Heider-Willms verantwortet die Berichterstattung zu den Themen Transformation, Change Management und Leadership. Zudem beschäftigt sie sich mit dem Thema Diversity.