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Signing Fee: Bonus zum Anwerben neuer Talente

Ein Unterschriftsbonus, auch Signing Fee oder Signing-Bonus genannt, ist kein neues Instrument, um Talente zu gewinnen. Dieses Instrument stammt ursprünglich aus den USA und ist dort weit verbreitet. In Deutschland ist diese Art des Bonus vor allem von Transfers im Profisport bekannt.

Nun verbreitet sich dieses Instrument immer mehr auch in Wirtschaftsunternehmen. Sie setzen oft dann eine Signing Fee ein, wenn – mitunter kostspielige – Recruitingmaßnahmen nicht zum erwünschten Erfolg führen. 

Bonus mit Unterschrift fällig

Der Bonus wird in der Regel gleich zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder nach erfolgter Unterschrift unter den Arbeitsvertrag gezahlt, entweder als Einmalzahlung oder in Form eines Addendums zum bestehenden Vertrag, analog zu Vereinbarungen zu einem Garantiebonus im ersten Anstellungsjahr.

Eine Signing-Fee umfasst üblicherweise 10 bis 20 Prozent des Jahresgehalts des neu geworbenen Mitarbeiters. Sie kann aber auch deutlich höher ausfallen und die Höhe von drei Monatsgehältern oder sogar einem Jahresgehalt erreichen.

Arbeitgeber gehen mit dem Unterschriftsbonus in Vorleistung und geben dem neuen Talent einen Vertrauensvorschuss in dessen Leistung. Um das Risiko abzusichern, nehmen Unternehmen allerdings in die Vereinbarung zum Einstellungsbonus gestaffelte Rückzahlungsklauseln auf. Falls das neue Talent das Unternehmen innerhalb einer festgelegten Frist verlässt, muss es den Bonus ganz oder teilweise zurückzahlen. 

Zweck eines Signing-Bonus

Meistens geht es den Unternehmen bei einem Unterschriftsbonus darum, Führungskräften einen Anreiz zu bieten, den Wettbewerber zu verlassen. Er ist aber immer auch ein Mittel, um das Employer-Branding zu verbessern und Aufmerksamkeit zu bekommen, um den Arbeitgeber attraktiv darzustellen oder sich von Wettbewerbern abzuheben. Auch in Gehaltsverhandlungen kann er als Argument eingesetzt werden

Im Einzelnen kann ein Signing-Bonus folgende Ziele haben.

  1. Ein Einstellungsbonus kann Talenten einen Anreiz bieten, ihren Arbeitgeber zu wechseln. Der Bonus muss dabei so hoch sein, dass das Talent das Risiko und die Unsicherheiten, die mit einem Arbeitsplatzwechsel verbunden sind, in Kauf nimmt. Denn Leistungsträger gehen ein hohes Risiko ein, wenn sie den Job wechseln, gerade in politisch unsicheren Zeiten.
  2. Zudem entgehen Talenten oft Prämien, wenn sie einen Arbeitgeber verlassen. Der Einstellungsbonus kann das kompensieren. So ist es denkbar, dass beispielsweise ein Vertriebsmitarbeiter vor Auszahlung einer Prämie seinen Arbeitgeber wechselt und ihm dadurch mehrere Monatsgehälter verlorengehen. Auch kann der Unterschriftsbonus dazu dienen, ein Talent bei einem notwendigen Ortswechsel und damit verbundenen höheren Kosten finanziell zu unterstützen.
  3. Gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel kann ein Unterschriftsbonus dazu dienen, Talente auf das Unternehmen aufmerksam zu machen. Auch wenn die Prämie nicht so hoch ausfällt, kann sie in Stellenanzeigen und im Recruiting Aufmerksamkeit erregen. Das ist insbesondere für lokal agierende Unternehmen interessant, die sich in ihrer Leistungserbringung und Bezahlung wenig von ihren Konkurrenten abheben. Sie können sich durch einen Bonus ein Alleinstellungsmerkmal verschaffen.
  4. Auch kann ein solcher Bonus bei Gehaltsverhandlungen helfen. Arbeitgeber signalisieren damit, dass sie ein wettbewerbsfähiges Gehaltspaket bieten. Sie selbst können dadurch ihr Gehaltsgefüge beibehalten und durch eine Signing Fee vermeiden, dass sie ein zu hohes Grundgehalt an das neue Talent zahlen müssen, was zu Ungleichgewichten in der bestehenden Gehaltsstruktur führen könnte.
  5. Eine spezielle Form der Unterschriftsprämie setzen manche Arbeitgeber beim Werben um Auszubildende ein. Hier bieten Ausbildungsbetriebe Boni in Form von Sachleistungen an – etwa einen kleinen Firmenwagen, einen Zuschuss zum Führerschein oder andere auf die Zielgruppe angepasste Angebote. Auch das kann ein Alleinstellungsmerkmal auf den lokal oder regional oft angespannten Ausbildungsmärkten sein.

Nachteile der Unterschriftsprämie

Neben den positiven Aspekten kann eine Unterschriftsprämie aber auch negative Folgen haben:

  1. Eine Unterschriftsprämie kann nur ihre Wirkung entfalten, wenn die Talente sie kennen. Daher kann es sinnvoll sein, sie in größere Werbekampagnen und Recruitingmaßnahmen einzubinden. Das kann zu hohen Kosten zusätzlich zum eigentlichen Bonus führen.
  2. Auf dem Bewerbermarkt werden Signing Fees nicht immer positiv wahrgenommen. Manch ein Talent versteht sie als „Rettungsaktion“ eines Unternehmens und geht davon aus, dass das Unternehmen den Bonus nur zahlt, weil ansonsten kein Talent zu ihm wechseln würde. Das sollten Unternehmen vor Einführung eines solchen Bonus bedenken.
  3. In der eigenen Belegschaft kann ein Unterschriftsbonus ebenfalls negativ wahrgenommen werden, denn Talente, die schon länger im Unternehmen sind, haben diese Prämie nicht erhalten. Daher kann es sinnvoll sein, vor Einführung des Bonus mit den Mitarbeitervertretungen ins Gespräch zu kommen und somit die Akzeptanz für eine solche Maßnahme zu erhöhen.

Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.