Ein sympathisches Lächeln, ein gepflegtes Outfit und eine selbstsichere Körperhaltung: Das Bewerbungsfoto scheint sofort gewisse Charaktereigenschaften zu vermitteln. Das sehen auch zahlreiche Arbeitgeber so: In den Recruiting Trends 2017 des Staufenbiel Instituts antworteten 82 Prozent der befragten Unternehmen, dass eine Bewerbung für sie erst mit Foto komplett sei. Ausdrücklich danach fragen dürfen sie allerdings nicht mehr. Seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – in Kraft getreten ist, darf keine Person aufgrund von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft oder Behinderung diskriminiert werden. All diese Eigenschaften werden können in einem Foto möglicherweise mehr oder minder sichtbar werden. Deshalb müssen Unternehmen Bewerbungen ohne Foto gleichberechtigt berücksichtigen.
Ob Recruiting-Verantwortliche das wirklich tun, ist schwer zu kontrollieren. Einige Unternehmen geben durch Formulierungen wie „Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen“, „die üblichen Bewerbungsunterlagen“ oder „Ihre aussagekräftige Bewerbung“ indirekt zu verstehen, dass sie ein Bewerbungsfoto erwarten.
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