Jede sichtbare Ausdrucksform von politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugungen kann vom Arbeitgeber verboten werden, wenn ein Unternehmen damit dem Kunden gegenüber nicht mehr neutral auftritt oder innerbetriebliche soziale Konflikte entfachen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Konkret bezieht sich das Urteil dabei auf zwei Fälle in Deutschland, in denen Muslima ein Kopftuch tragen wollten, ihr Arbeitgeber dies aber verbot. Dass sich der Gerichtshof überhaupt mit diesem Thema beschäftigen muss und es immer noch Arbeitgebende gibt, die das Kopftuch einer Mitarbeiterin als Bedrohung für das eigene Wirtschaften sehen, zeigt wie weit viele Unternehmen von einer diversen Unternehmenskultur entfernt sind. Es macht auch sichtbar, wie viele Arbeitgebende beziehungsweise Kunden noch Vorurteile haben und in der Muslima das Problem sehen, nicht aber bei sich selbst.
Allein schon die Sorge, dass die unternehmerische Neutralität durch den muslimischen Glauben oder dessen Sichtbarkeit gefährdet werde: Sprechen wir in Europa nicht seit Jahrzehnten immer stolz von einer Trennung von Kirche, Staat und Wirtschaft? Und ist es nicht etwa völlig normal, dass manche christlichen Menschen eine Kette mit Kreuz- oder Fischanhänger tragen? Trägt aber eine Muslima ein Kopftuch, scheint diese Trennung auf einmal nicht mehr möglich. Implizit wird ihr vorgeworfen, die Religion über alles andere, die Scharia über das Grundgesetz zu stellen. Natürlich hat ein solcher Vorwurf weniger mit der Kopftuchträgerin als vielmehr mit denen zu tun, die sich durch eine kopftuchtragende Mitarbeiterin angegriffen oder gestört fühlen. Denn sind es nicht sie selbst, denen die geforderte Neutralität abhandengekommen ist?
Neutralität wird mit Meinung vermischt
Außerdem: Was heißt neutral überhaupt? Sachlich und objektiv zu sein – oder einem selbst möglich ähnlich? Warum sollte die Kassiererin in einem Drogeriemarkt, in der es in dem einen Fall ging, mit Kopftuch den Kunden die Rechnungen nicht auf eine sachliche Art und Weise ausstellen? Warum eine Lehrerin, Busfahrerin oder Geschäftsführerin nicht genau dieselbe Arbeit machen und dieselbe Leistung erbringen können wie die Kollegin ohne Kopftuch? Auch soziale Konflikte, die möglicherweise ausbrechen könnten, sind wohl nicht von der kopftuchtragenden Frau verursacht, sondern eher von der symbolischen Einordnung des Kopftuchs und darauf basierenden Reaktionen der Arbeitgebenden oder der Kunden.
Daran wird auch der Tenor des Urteils nichts ändern, dass für das Tragen von Kreuzketten und Kippa dieselben Regeln gelten wie für das Tragen eines Kopftuchs. Denn in der Praxis wird das Kopftuch als bedrohlicher wahrgenommen. Um denselben negativen Effekt zu erzielen, müsste eine Christin schon laut die Bergpredigt zitieren oder mit einem „Jesus rettet dich“-Schild über den Firmenflur laufen. Es braucht mehr Kontakt von Arbeitgebenden und Kunden mit kopftuchtragenden Frauen, um zu erkennen, dass die Vorurteile keine Fakten sind. Wirkliche Neutralität und echter sozialer Frieden in Arbeitsverhältnissen kann nur hergestellt werden, wenn die zwei sich bisher leider immer noch größtenteils fremde Parteien zusammenarbeiten.
Besonders traurig erscheint die ganze Situation vor allem auch vor dem Hintergrund der seit mehreren Jahren verkündeten Diversity-Bewegung in zahlreichen Unternehmen. Die so viel beschworene Vielfalt existiert nur als Ganzes. Arbeitgeber können sich nicht den Teil heraussuchen, der ihnen passt. Es ist nicht möglich, ein diverses, erfolgreiches Team zusammenzustellen, dann aber von den Mitarbeiterinnen zu erwarten, einen Teil von sich vor der Bürotür zu lassen.
Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.