Wie Arbeitgeber & Mitarbeiter vom Dienstrad profitieren

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Steigende Spritpreise und erhöhtes Umweltbewusstsein – immer mehr Menschen nutzen für viele Wege verstärkt das Fahrrad. Arbeitgeber sollten diese Entwicklung nicht außer Acht lassen: denn wenn Unternehmen ihre Benefits entsprechend der gewandelten Bedürfnisse der Mitarbeiter weiterentwickeln, erzielen sie positive Effekte bei der Mitarbeiterbindung.

Das Dienstrad ist dabei eine zeitgemäße Form, Mobilität zu unterstützen, die sich immer mehr Arbeitnehmer aus den genannten Gründen wünschen. Erfahren Sie im Folgenden, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen vom Dienstrad-Leasing profitieren: Von den Grundlagen über die Steuervorteile bis hin zu den Kosten.

Passt das Dienstrad zu meinen Mitarbeitern?

Positive Effekte auf Ihre Arbeitgebermarke und die Mitarbeiterbindung erzielen Sie mit dem Dienstrad als Benefit nur, wenn es auch wirklich die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter trifft. Finden Sie mit dem Ratgeber zu den beliebtesten Benefits zunächst heraus, ob das Dienstrad zu Ihren Mitarbeitern passt.
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So funktioniert die Sache mit dem Dienstfahrrad

Zunächst entscheidet sich der Arbeitgeber für einen Leasing-Anbieter und schließt einen Rahmenvertrag mit diesem ab. Der Mitarbeiter kann sich aus dem Portfolio des Anbieters ein Wunschmodell aussuchen und teilt dies dem Arbeitgeber mit.

Der Arbeitgeber least das Dienstrad für seinen Mitarbeiter und schließt mit dem Arbeitnehmer einen Überlassungsvertrag ab. Hierin ist geregelt, wie das Dienstrad beim Arbeitnehmer abgerechnet wird und was im Speziellen, z.B. zur vorzeitigen Rückgabe oder Übernahme per Kaufoption geregelt ist.

Hinweis für E-Bikes: Achten Sie bei E-Bikes und Pedelecs auf die Motorleistung. Ist diese zu hoch, werden sie steuerrechtlich dem Dienstwagen gleichgestellt!

Der Steuervorteil beim Dienstrad

Für die Abrechnung des Dienstfahrrads bieten sich zwei verschiedene Varianten an: Entweder über die Gehaltsumwandlung oder zusätzlich zum Gehalt.

Seit 2019 ist das Dienstrad bereits komplett steuerfrei, wenn es als Extra zusätzlich zum Gehalt gewährt wird.

Ebenfalls attraktiv ist die Variante per Gehaltsumwandlung, denn hier gibt es seit dem 1. Januar 2020 die sogenannte „0,25%-Regel“: Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Dienstfahrrads ist mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises beim Mitarbeiter zu versteuern.

Kosten des Dienstrades

Die Kosten eines Dienstrades werden immer nach der unverbindlichen Preisempfehlung berechnet und können dementsprechend je nach ausgesuchtem Modell erheblich variieren.

Den Arbeitgeber kostet das Bike-Leasing im Falle der Variante einer Gehaltsumwandlung zumindest die Versicherung. Steht im Leasingvertrag der Arbeitgeber als Leasingnehmer, aber zahlt der Arbeitnehmer alle Kosten, dann gilt das Fahrrad nicht als Dienstfahrrad.

Entscheidet sich der Arbeitgeber einen Zuschuss zu zahlen oder die kompletten Leasingraten zu übernehmen, fallen diese Kosten ebenfalls an. Dabei kann der Arbeitgeber die Leasingraten in der Regel als Betriebsausgaben geltend machen.

Win-Win für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Nicht nur aufgrund der attraktiven Steuersparmöglichkeit lohnt sich das Fahrradleasing sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmen:

Für Mitarbeiter ist das Leasen eines Dienstfahrrads durch den besonderen finanziellen Vorteil wesentlich günstiger als der Direktkauf. Da das Job-Bike auch privat genutzt werden darf, wird eine umweltfreundliche Art der Mobilität gefördert.

Das Unternehmen kann sich als moderne Arbeitgebermarke positionieren und über gesündere und damit produktivere Mitarbeiter freuen. Neben der Imageverbesserung und der Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen, kann der Arbeitgeber außerdem Lohnnebenkosten reduzieren.

Sie möchten von diesen Vorteilen profitieren? Mit Edenred können Sie Ihren Mitarbeitern das Dienstrad über eine digitale Benefit-Plattform gewähren. Nehmen Sie einfach Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
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Dieser Artikel und alle Elemente zum Download dienen lediglich der unverbindlichen Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.