Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat – einer Studie des bAV-Verwaltungsunternehmens DCS Deutsche Clearing-Stelle zufolge – positive Effekte. Gemäß der Studie sind die Zuschüsse von Arbeitgebern zur Entgeltumwandlung seit Einführung des Gesetzes im Jahr 2018 durchschnittlich um mehr als die Hälfte (58 Prozent) gestiegen.
Auch bei Arbeitnehmern hat die Gesetzesnovelle zu einem Umdenken geführt: Jeder vierte Angestellte (25 Prozent) zahlt freiwillig einen höheren Eigenanteil in die betriebliche Altersversorgung (bAV) ein. Die gesamte Beitragshöhe stieg damit durchschnittlich um knapp 35 Prozent. Für ihre Untersuchung hat die DCS rund 4.500 Datensätze aus 120 Unternehmen ausgewertet
Mit dem BRSG betont der Gesetzgeber die Wichtigkeit der bAV als eine Säule der Altersversorgung und unterstreicht gleichzeitig die Mitverantwortung von Unternehmen, aber auch die Eigenverantwortung von Arbeitnehmern. Ziel des Gesetzes war, die Rahmenbedingungen für die bAV zu verbessern und somit eine bessere finanzielle Absicherung von Beschäftigten im Rentenalter zu erreichen.
Hoher Verwaltungsaufwand bremst KMU aus
Viele Unternehmen investierten bereits vor Einführung des Gesetzes erhebliche Ressourcen, um ihrer Zuschussverpflichtung nachzukommen. Durch das neue Gesetz ist der Verwaltungsaufwand noch einmal gestiegen, da Unternehmen ihre bestehenden Systeme anpassen anpassen. Das stellt HR-Abteilungen, die häufig ohnehin an Personalknappheit leiden, vor zusätzliche administrative Schwierigkeiten.
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können den gestiegenen Verwaltungsaufwand nicht oder kaum bewältigen und haben daher die letzte Stufe des BRSG oft noch nicht erfüllt. Diese ist Anfang 2022 in Kraft getreten und schreibt vor, dass Arbeitgeber auch bAV-Verträge bezuschussen müssen, die Angestellte vor dem Jahr 2018 abgeschlossen haben.
Setzen Arbeitgeber das BRSG nicht vollständig um, drohen ihnen laut DCS zivil- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Außerdem hat die Missachtung der Zuschusspflicht Auswirkungen auf die Handelsbilanz. Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie alle Vorschriften korrekt umgesetzt haben.
Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersversorgung. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das F.A.Z.-Personaljournal. Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.