Formfehler statt Präzision: Wenn die Kündigung ins Leere zu laufen droht

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Am Universitätsklinikum Regensburg geht es normalerweise um medizinische Präzision. In diesem Fall geht es um 86 Minuten. Eine Professorin und leitende Oberärztin der Gefäßchirurgie soll am 8. Oktober 2025 nach einer Personalversammlung ihre Arbeitszeit zu Unrecht weiter erfasst haben. Die Versammlung endete um 11:45 Uhr – doch die Ärztin stempelte erst um 13:11 Uhr aus. Für diese rund anderthalb Stunden wirft ihr der Freistaat Bayern als formaler Arbeitgeber, nicht das UKR selbst, vorsätzlichen Arbeitszeitbetrug vor. Die Konsequenz: fristlose Kündigung, später ergänzt durch eine ordentliche.

Richter Felix Arnold vom Arbeitsgericht Regensburg zeigte sich in der Verhandlung vom 29. März sichtlich erstaunt über die Eskalation. Die Ärztin hatte minutengenau dargelegt, mit wem sie in der strittigen Zeit gesprochen hatte: Kollegen, Patientinnen, eine Krankenschwester, und dass sie sich anschließend mit Unterlagen in ihrem Büro beschäftigt habe, ehe sie nach Hause ging. Arnolds Kommentar fiel knapp aus: „Das hätte man im Gespräch lösen können.“

Formfehler auf ganzer Linie

Brisant wird der Fall vor allem durch das, was bei der Kündigung schiefgelaufen ist. Die fristlose Kündigung ging der Ärztin am 14. November zu, mehr als fünf Wochen nach dem Vorfall. Das Problem: Das Arbeitsrecht sieht für außerordentliche Kündigungen eine Zwei-Wochen-Frist vor. Die war längst verstrichen.

Hinzu kommt eine grundlegendere Frage: Durfte der Ärztliche Direktor des UKR überhaupt die Kündigung aussprechen? Den Arbeitsvertrag hat die Ärztin mit dem Freistaat Bayern geschlossen, und eine klare Regelung, ob der Ärztliche Direktor in dessen Namen handeln darf, existiert offenbar nicht. Der Anwalt des Freistaats musste das vor Gericht einräumen.

Auch inhaltlich hat der Richter Zweifel. Eine nachgeschobene Begründung, die Ärztin habe an ihrem Freizeitausgleich-Tag gar nicht arbeiten dürfen, ließ er nicht gelten: Das reiche allenfalls für eine Abmahnung und sei kein vorsätzlicher Arbeitszeitbetrug.

Es geht um den guten Ruf

Die Ärztin lehnt eine Abfindung kategorisch ab. Ihr Anwalt erklärte vor Gericht: „Meiner Mandantin geht es um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes.“ Richter Arnold zeigte Verständnis: Führungspositionen im universitären Bereich mit entsprechender Vergütung und Entwicklungsperspektive seien rar. Es gehe auch um den Ruf einer Spitzenmedizinerin.

Der Fall bekommt noch eine weitere Dimension: Im Hintergrund schwelt nach Berichten der „Süddeutschen Zeitung“ am UKR eine handfeste Personalkrise. Bis zu 40 Arztstellen sollen abgebaut werden, befristete Verträge werden nicht verlängert, offene Stellen nicht neu besetzt. Im Zuhörerraum beim Verhandlungstermin war die Vermutung laut zu hören: Der Arbeitszeitvorwurf könnte vorgeschoben sein.

Ob diese Vermutung zutrifft, ist offen: Noch steht nach der Verhandlung am 29. März die eigentliche Entscheidung aus, da das Land Bayern weiterhin Gelegenheit hat, zu den Formfehlern Stellung zu nehmen. Genau das ist die eigentliche Pointe dieses Falls: Am Ende könnte nicht entscheidend sein, ob 86 Minuten tatsächlich zu Unrecht abgerechnet wurden, sondern ob der Freistaat Bayern seine Hausaufgaben gemacht hat.

Info

Dieser Beitrag erschien zuerst in unserer Mai-Juni-Ausgabe der Personalwirtschaft.

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft. Foto: FBM

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft.