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Jobsuchende präferieren Altersvorsorge und Dienstgeräte

Blatt Papier mit der Aufschrift
Statt Firmenwagen sind eher Altersvorsorge und Dienstgeräte als Zusatzleistungen gefragt. Foto: © designer491 – stock.adobe.com

Das Angebot einer Altersvorsorge, Dienstgeräte wie Laptops oder Smartphones sowie zusätzliche Urlaubstage sind die derzeit beliebtesten Benefits von Bewerbern bei der Jobauswahl. Das zeigt eine Befragung von 1.000 Arbeitnehmern durch die Personalberatung Michael Page. Der Firmenwagen, einst klassisches Statussymbol, ist dagegen nur noch für rund ein Drittel der Befragten wichtig.

Es lohnt jedoch ein genauerer Blick auf die Ergebnisse, denn sowohl zwischen den Geschlechtern als auch zwischen den Generationen unterscheiden sich die Einschätzungen teilweise beträchtlich. So zeichneten sich vor allem die unter 35-Jährigen durch ein hohes Sicherheitsbedürfnis aus. Für sie sind eine Lebensversicherung, eine private Krankenversicherung oder ein Zuschuss zur Kinderbetreuung als Zusatzleistung wichtiger als für ältere Mitarbeiter.

Das bedeutet nicht, dass Geld für sie keine Rolle mehr spielt. 82 Prozent der jungen Bewerber sehen in einer potentiellen Gehaltserhöhung einen wichtigen Grund für einen Jobwechsel. Noch entscheidender sind jedoch – über alle Altersgruppen hinweg – ein besseres Arbeitsklima (95 Prozent), die Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung (91 Prozent) und die Anerkennung der eigenen Arbeit (87 Prozent).

Einen deutlichen Unterschied gibt es wiederum in der Geschlechterfrage: Während die gleiche Behandlung von Mann und Frau am Arbeitsplatz für 82 Prozent der Frauen ein wichtiger Grund für einen Jobwechsel ist, sahen das nur 56 Prozent der Männer so. Auch bei den Zusatzleistungen muss differenziert werden: Immerhin 43 Prozent der männlichen Jobsuchenden ließen sich durch einen Dienstwagen locken. Frauen befürworteten dagegen überdurchschnittlich oft zusätzliche Urlaubstage (58 Prozent).

„Bewerber sollten aktiv nach dem Angebot an Benefits fragen“, empfiehlt Nils Richter von Michael Page. Das gelte insbesondere dann, wenn die Zusatzleistungen nicht in der Stellenausschreibung oder auf der Website des Unternehmens zu finden seien. Zudem sollten sie auch bei einer Einstellung thematisiert werden: „Bietet der Arbeitgeber etwas mehr Bruttogehalt, spiegelt sich das netto meist nur geringfügig wider.“ Zusatzleistungen seien unter Umständen attraktivere Vorteile.

David Schahinian arbeitet als freier Journalist und schreibt regelmäßig arbeitsrechtliche Urteilsbesprechungen, Interviews und Fachbeiträge für die Personalwirtschaft.

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