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Inflationsausgleich als Mitarbeiterincentive

Die aktuelle politische und wirtschaftliche Lage hinterlässt Spuren bei den Menschen. Dabei ist laut einer Umfrage der GfK die Inflationsangst die größte Sorge der Deutschen. Die Sorgen wirken sich nicht nur auf das Konsumverhalten negativ aus, sondern auch auf das Wohl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit auch auf das Arbeitsklima und die Produktivität.

Um die Belastungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher abzumildern, hat die Bundesregierung durch die Inflationsausgleichsprämie eine Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro an ihre Mitarbeiter*innen auszahlen können – und das steuer- und sozialabgabenfrei. Damit steht Unternehmen ein wichtiges Instrument zur Verfügung, um ihren Talenten durch diese Zeit zu helfen.

Gleichzeitig können Unternehmen diese Prämie zur Mitarbeiterbindung und -motivation nutzen. Eine Befragung des Dienstleisters cadooz unter 300 HR-Abteilungen gibt Aufschluss darüber, wie Unternehmen die Inflationsausgleichsprämie umsetzen werden. 

Viele Unternehmen zahlen Inflationsprämie aus

Bereits viele Unternehmen haben den Wert der Inflationsprämie erkannt: Fast drei von vier Unternehmen (72,6 Prozent) sehen in der Maßnahme einen Ausdruck von Wertschätzung gegenüber der Belegschaft. In der Befragung gaben über acht von zehn Unternehmen an, die Prämie auszahlen zu wollen. 34 Prozent streben dabei eine Auszahlung im Jahr 2023 an.

Nicht-monetäre Benefits binden die Talente mehr als Bargeld

Allerdings zweifeln viele Unternehmen daran, dass eine zusätzliche Zahl auf dem Gehaltszettel von den Beschäftigten als eine Geste der Wertschätzung wahrgenommen wird. Tatsächlich versprechen sich die befragten HR-Abteilungen von alternativen Zuwendungsarten einen größeren Nutzen als von monetären. Daher kann sich mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Befragten gut bis sehr gut vorstellen, die Inflationsausgleichsprämie in Form von Gutscheinen auszuzahlen. Besonders geeignete alternative Incentives sind Onlineuniversalgutscheine (36,9 Prozent), Tankgutscheine (30,4 Prozent), ÖPNV-Tickets (17,3 Prozent) sowie Essensgutscheine (11,7 Prozent).

Gutscheine fördern stärker die Bindung an das Unternehmen als monetäre Leistungen. Zudem empfinden Beschäftigte sie im Vergleich zu Bargeld als wertschätzender und persönlicher. Digitale Universal- oder auch Multigutscheine punkten laut den befragten HR-Expertinnen und Experten zudem, wenn es um die Ausgestaltung von Benefits geht, da sie individuell auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeschnitten werden können. Talente können diese Gutscheine nach ihren persönlichen Interessen und Wünschen aus einer großen Auswahl an Shops und Marken auswählen. Das wiederum reduziert für Unternehmen den Aufwand, allen Mitgliedern der oftmals heterogenen Belegschaft ein passendes Angebot zu unterbreiten. 

Einfache und digitale Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie gefordert

Für die Inflationsprämie wünschen sich die Umfrageteilnehmer, dass die Auslobung der Prämie im Idealfall einfach (41,6 Prozent), schnell (33,2 Prozent) und digital (24,8 Prozent) erfolgen sollte. Onlinegutscheine – egal ob als digitale Einzelanwendung oder als Teil einer Plattformlösung – können HR-Abteilungen leicht und schnell administrieren und digital ausspielen. Das ist durch zunehmendes Remote-Working immer wichtiger, um wirklich alle Arbeitnehmer schnell zu erreichen, unabhängig davon, an welchem Ort sie gerade arbeiten. 

Digitale Incentivierungslösungen sind die Zukunft

Es gibt viele einmalige Anlässe wie Einmalboni, Prämien zu Hochzeit, Jubiläum oder Geburt eines Kindes, zu denen Unternehmen Gutscheine zur Mitarbeiterincentivierung ausgeben können. Drei von vier Unternehmen geben an, dass sie mindestens einmal einen Gutschein zur Incentivierung genutzt haben oder dies unregelmäßig oder regelmäßig tun.

Um die Administration und die Ausspielung der Gutscheine an die Belegschaft schnell und einfach umsetzen zu können, sollten HR-Abteilungen zwei Maßnahmen umsetzen:

  • Die Gutscheine sollten sie zunächst inhaltlich in das übergreifende Vergütungssystem einbinden.
  • Zudem sollten sie sie digital an Incentivierungslösungen oder -plattformen anbinden. Das ermöglicht eine einfache, flexible und rechtskonforme Verwaltung der Benefits.

Punkten können insbesondere bedürfnisorientierte Plattformen: Diese ermöglichen verschiedene Anwendungsfälle: von Einmalprämien bis hin zu regelmäßigen Zuwendungen wie dem monatlichen Ausspielen eines steuerfreien Sachbezugs bei größtmöglicher Auswahl an Gutscheinen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Außerdem können die Plattformen im Corporate Design der Arbeitgeber erstellt werden und somit einen wertvollen Beitrag im Benefitkonzept liefern.

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