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Mindestlohn: nur geringe Auswirkungen auf Wettbewerbsbedingungen

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Der Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde erhöht. Etwa 22 Prozent aller Beschäftigtenverhältnisse müssen laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hinsichtlich des Lohns angepasst werden. Doch welche Auswirkungen und Nebeneffekte hat das für die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen? Ein Blick auf vergangene Mindestlohnerhöhungen könnte eine Antwort liefern. Eine Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim im Auftrag der Mindestlohnkommission zeigt, dass die zurückliegende Mindestlohneinführung im Jahr 2015 sowie die erste Erhöhung im Januar 2017 kaum Marktaustritte von Unternehmen verursacht hat. Die im Jahr 2022 bereits erfolgte Erhöhung zum 1. Juli auf 10,45 Euro war nicht Bestandteil der Studie. 

„Hauptaspekt unserer Untersuchung waren die Lohnkostenerhöhungen, die durch den Mindestlohn verursacht werden und am Ende die Wettbewerbsbedingungen von Unternehmen beeinflussen“, sagt Moritz Lubczyk, Wissenschaftler im Forschungsbereich Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik am ZEW und Co-Autor der Studie. Bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 hätten zwar manche Kleinstunternehmen mit vier oder weniger Mitarbeiter den Markt verlassen müssen, da deren Bruttodurchschnittslohn niedriger als die eingeführten 8,50 Euro lag. 

Gesamtwirtschaftlich gesehen hätte dies aber zu keinem arbeitsmarktpolitischen Problem geführt. Die Arbeitslosigkeit sei dadurch nicht gestiegen, und Betroffene, denen gekündigt wurde, wechselten zu anderen Unternehmen. 

Veränderter Output der Arbeit?

Was allerdings unternehmensübergreifend festgestellt werden konnte, ist ein Anstieg der Arbeitsproduktivität – also der Umsatz im Verhältnis zu den eingesetzten Arbeitskräften. Bemerkbar sei dies in Branchen gewesen, die von der Einführung des Mindestlohns betroffen waren. Dazu gehören das Spiel-, Wett- und Lotteriewesen, die Werbebranche sowie das Verlagswesen. 

„Zum einen kann das damit zusammenhängen, dass Unternehmen verstärkt in Kapital, also Maschinen oder Technologien, investieren und somit ihre Arbeitskräfte produktiver einsetzen“, sagt ZEW-Wissenschaftler Lubczyk. Weiterhin sei denkbar, dass Unternehmen statt auf geringfügige mehr auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse setzten und auch somit die Produktivität der Arbeitnehmer gestiegen ist, da Minijobber für die Arbeitgeber im Vergleich zu regulären Arbeitsverhältnissen teurer sind. Zuletzt vermutet er, dass mit der Einführung des Mindestlohns die eher unproduktiven Unternehmen den Markt verlassen haben und somit die durchschnittliche Produktivität der gesamten Branche gestiegen ist.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf der Seite unserer Schwesterpublikation Personalwirtschaft.

Gesine Wagner ist hauptverantwortlich für die Themen Arbeitsrecht, Politik und Regulatorik und ist Ansprechpartnerin für alles, was mit HR-Start-ups zu tun hat. Zudem verantwortet sie die Erstellung der zahlreichen Newsletterformate sowie unser CHRO-Panel.