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Mitarbeitende machen Auskunftsanspruch oft nicht geltend

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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen zweiten Bericht zur Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes veröffentlicht. Laut dem Bericht wurde der Auskunftsanspruch von Beschäftigten bisher nur zurückhaltend geltend gemacht. Der Grund: Das Gesetz und seine Instrumente seien „nicht ausreichend bekannt“. Zwar wissen rund 86 Prozent der befragten Verantwortlichen in Betrieben und Dienststellen um den individuellen Auskunftsanspruch, ebenso die Mehrheit der Personal- und Betriebsräte. Doch diese Informationen werden nicht ausreichend an die Beschäftigten weitergegeben.

Die Folge: Nur ein Drittel der Mitarbeitenden kennt ihr Recht auf Auskunftsanspruch. Die restlichen zwei Drittel kennen das Gesetz zwar, geben aber Hinderungsgründe wie ein wahrgenommener mangelnder Mehrwert oder die Furcht vor einer negativen Reaktion des Vorgesetzten an. Nur vier Prozent der befragten Beschäftigten haben daher eine Auskunftsanfrage gestellt, obwohl diese in der Regel eine positive Auswirkung hat, wie eine Anpassung der Stellenbeschreibung des individuellen Entgelts oder ein Personalgespräch.

Fehlende Anreize für freiwillige Prüfverfahren

Arbeitgeber können sich freiwilligen Prüfverfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit unterziehen. Auch diese Maßnahmen haben der Analyse zufolge „keine Wirkung im Sinne der Ziele des Gesetzes entfaltet“. Seit 2019 haben nur 30 Prozent der befragten privaten Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten an einem Prüfverfahren ihrer Entgeltstrukturen teilgenommen. Als Hürden nannten die Arbeitgeber fehlende Anreize, Ressourcen und Kenntnisse über existierende und rechtssichere Prüfinstrumente.

In kleineren Betrieben und Dienststellen konnten positive Tendenzen verzeichnet werden: Die Anzahl der durchgeführten Maßnahmen zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit stieg, wie auch der Bekanntheitsgrad des Entgeltgleichheitsgebots. Das Ministerium will das Informations- und Beratungsangebot bezüglich des Entgelttransparenzgesetzes jetzt überarbeiten und ausbauen, damit insbesondere Beschäftigte das Gesetz zukünftig besser für sich nutzen können.

Angela Heider-Willms verantwortet die Berichterstattung zu den Themen Transformation, Change Management und Leadership. Zudem beschäftigt sie sich mit dem Thema Diversity.