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bAV-Preis – 1. Preis Kategorie Großunternehmen: Uniper

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Uniper ist der erste Konzern, der zusammen mit zwei Gewerkschaften eine reine Beitragszusage (rBZ) an den Start gebracht hat. Im Herbst 2022 ging es auf einmal ganz schnell: Zuerst bestätigte die BaFin im September die Unbedenklichkeit des Pensionsplans Metzler rBZ 1 zum neuen Sozialpartnermodell (SPM) von Uniper und wenige Wochen später folgte das SPM für die chemische Industrie.

Martin Eisele, Senior Vice President Pension Asset & Liability Management, zeichnet beim Energiekonzern Uniper für die Umsetzung des ersten SPM auf Unternehmensbasis verantwortlich. „Mit diesem Modell haben alle Beteiligten Pionierarbeit geleistet – wir als Arbeitgeber, AVEW als Arbeitgeberverband, IG BCE und ver.di als Gewerkschaften, Metzler als Versorgungsträger und die BaFin als Aufsichtsbehörde“, sagt bAV-Experte Eisele nicht ohne Stolz. Am 1. Januar 2023 ist das Modell in den Live-Betrieb gegangen. Jetzt will die Bundesregierung unter der Federführung des BMAS den frischen Wind nutzen und den Markt für weitere SPMs öffnen.

Die neue Zusageform laut § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG komplementiert die bAV, die bisher in Deutschland ausschließlich als Leistungszusage ausgestaltet war. Bei der rBZ gewährt der Arbeitgeber seinen Anwärtern und späteren Pensionären keine Garantien, in Zukunft eine bestimmte Betriebsrente zu leisten. Er ist nur dazu verpflichtet, Beiträge an einen Versorgungsträger zu zahlen. Die Ansprüche der Beschäftigten auf Pensionsleistungen – eine lebenslange, aber nicht garantierte Rente – richten sich direkt gegen die Versorgungseinrichtung und hängen vollständig von der Entwicklung am Kapitalmarkt ab.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am Plan einer rBZ teilnehmen, partizipieren an der Portfolioentwicklung am Kapitalmarkt. Zugleich sind ihre Anwartschaften vom ersten Tag an unverfallbar. Eine Voraussetzung für eine rBZ ist ein Tarifvertrag. Tarifpartner müssen alle Eckdaten für eine rBZ miteinander aushandeln und vertraglich fixieren. Ganz wichtig: An die Stelle der entfallenden Arbeitgeberhaftung tritt ein Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers, dessen Höhe die Tarifpartner miteinander vereinbaren. Dies bietet zusätzliche Sicherheit im SPM. Der Gesetzgeber verlangt für die rBZ einen regulierten Durchführungsweg. Zulässig sind Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds. „Wir bei Uniper haben uns für den Pensionsfonds entschieden, weil wir den Durchführungsweg kennen und gute Erfahrungen damit gemacht haben“, sagt Eisele und fügt hinzu: „Vor allem die Möglichkeiten der Kapitalanlage sind in unseren Augen beim Pensionsfonds am flexibelsten.“ Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, sich an Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage zu beteiligen. Der Arbeitgeber muss Verantwortung übernehmen und die Tarifparteien müssen partnerschaftlich zusammenarbeiten.

Für die rBZ von Uniper haben die Sozialpartner einen Durchführungsvertrag mit dem durchführenden Versorgungsträger, dem MSPF, geschlossen. Der Fonds entlastet den Arbeitgeber durch den Sozialpartnerbeirat (unter dem Dach des MSPF) maßgeblich und legt die Beiträge, die in den Fonds einfließen, nach dessen Maßgabe an. In Zukunft wird der MSPF auch die Rentenleistungen auszahlen und die Renteninformationen versenden. Somit existiert in der Leistungsphase keine direkte Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und Betriebsrentner mehr.

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