Kirstin Gründel

Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersvorsorge. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das Magazin "Comp & Ben". Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.

Gen Z liebt Innovationen, wünscht sich aber Sicherheit

Die jungen Talente der Gen Z wünschen sich Sicherheit und Struktur am Arbeitsplatz. Gleichzeitig sind sie offen für neue Technologien.

Bewerbungsphase für den bAV-Preis 2024 hat begonnen

Für den Deutschen bAV-Preis 2024 können sich Unternehmen bis Mitte Dezember bewerben. Vergeben wird die Trophäe in zwei Kategorien – und das bereits zum elften Mal.

bAV gewinnt bei Talentsuche an Bedeutung

Arbeitgeber geben in Stellenanzeigen immer häufiger an, dass sie ihren Mitarbeitenden eine bAV anbieten. Damit punkten sie bei Talenten.

Gehaltsentwicklung 2024: Steigerung um fast 5 Prozent erwartet

Im Jahr 2024 dürften die Gehälter in Deutschland um 4,7 Prozent steigen, so Prognosen. Unternehmen haben verschiedene Strategien, um das zu kompensieren.

Ein hohes Gehalt allein bindet keine IT-Fachkräfte

Der Bedarf an IT-Fachkräften steigt stetig. Wie viel sie verdienen und welchen Einfluss das Gehalt auf die Mitarbeiterbindung hat, zeigt ein Gehaltsreport.

Alle suchen Fachkräfte – wer findet sie?

Welche Recruiting-Strategien haben Biontech, die Deutsche Bahn und die Schwarz Gruppe? Das verrieten Unternehmensvertreter beim Deutschen Personalwirtschaftspreis.

Viele Fußballbundesligisten sind wie mittelständische Unternehmen

Viele Bundesligavereine setzen, genauso wie Unternehmen, HR-Software ein. Tools für Talentförderung und Reisekostenabrechnung sind besonders wichtig.

Sinn GmbH: Jesco Stahl wird Bereichsleiter Personal

Der Modekonzern Sinn hat Jesco Stahl zum neuen HR-Bereichsleiter berufen. Seinen Job bei der HR Group gibt es dafür nicht auf. Der Jurist hat damit zwei Arbeitgeber.

Trotz Abmahnung keine fristlose Kündigung für Kirchenmusiker

Mehrere Fehlverhalten eines Kirchenmusikers reichen nicht für dessen fristlose Kündigung aus. Das entschied das Arbeitsgericht Lübeck.