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Pauschale Unterstützungskasse krisensicherer?

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Laut dem Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen ist der 5. bAV-Durchführungsweg am krisenresistentesten.
Foto: © marcus_hofmann-stock.adobe.com

Mit Einführung der Grundrente verdoppelt sich der Arbeitgeberförderbeitrag aus § 100 EStG auf maximal 288 Euro. Gleichzeitig wird die monatliche Einkommensgrenze für Geringverdiener von 2200 Euro auf 2575 Euro brutto angehoben. Nach Ansicht des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskassen (> BV-pdUK) wird das die Verbreitung der bAV in unteren Einkommensklassen jedoch nicht erhöhen, zumal auch der Erfolg des BRSG ausgeblieben sei: Laut statistischem Bundesamt hätten im ersten Jahr nach Einführung nur rund 2,5 Prozent aller Unternehmen den alten Förderbetrag in Anspruch genommen, gleichzeitig sei ein Förderbeitrag von lediglich rund 67 Millionen Euro geflossen, die nur zu rund einem Drittel an kleine Unternehmen gingen.

Spätestens jetzt zeige sich, dass die versicherungsförmigen bAV-Durchführungswege nicht krisenresistent seien, sagt Manfred Baier, Vorsitzender des Bundesverbands der U-Kassen. Das sei bereits während der gesamten Niedrigzinsphase deutlich geworden. Die neuen Fördersätze würden nur wenig helfen, zumal das versicherungslastige bAV-System dazu animiere, Liquidität aus den Unternehmen abfließen zu lassen.

5. bAV-Durchführungsweg stärkt die Innenfinanzierung

Das Modell der U-Kassen hingegen stärke mit seinen Innenfinanzierungseffekten die Kapitalausstattung der Unternehmen, so Baier. Die Durchdringungsquote in den Betrieben sei mit rund 80 Prozent der Belegschaft fast doppelt so hoch wie bei versicherungsförmigen bAV-Angeboten. Zurzeit freuten sich die Anbieter von pdUK-Konzepten über teilweise zweistellige Zuwachsraten. Selbst in der Corona-Krise würden trotz Kurzarbeit und Entlassungen weiterhin überdurchschnittlich viele Abschlüsse getätigt.

Die Unternehmen erkennen jetzt vermehrt, wie wichtig eine ausreichend hohe Kapitalausstattung für überraschende Krisensituationen und eine starke bAV für die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber sind. Mit einer intelligenten Nettolohnoptimierung ist das sogar ohne finanziellen Mehraufwand möglich,

so Baier.

Höhere Arbeitgeberzulagen bei pdUK-Konzepten

Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse blieben die Beiträge in aller Regel im Unternehmen und würden etwa zur Finanzierung von Anlagevermögen oder Reduzierung von teuren Bankdarlehen eingesetzt, so der Verband. Die Leistungsansprüche der Betriebsrentner seien durch den Pensionssicherungsverein aG (PSV) abgesichert. Wegen der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Anreize gäben Arbeitgeber statt der gesetzlichen Mindestzulage von 15 Prozent meist 30 bis 50 Prozent hinzu, teilweise sogar 100 Prozent.

Bundesverband der U-Kassen fordert Verbesserung der Rahmenbedingungen

Der BV-pdUK fordert vom Gesetzgeber, den Zugang zum fünften bAV-Durchführungsweg zu erleichtern, da die Rahmenbedingungen vor allem in der Finanzverwaltung noch zu kompliziert seien. Dort sei kein einheitlicher Umgang mit den pauschaldotierten Unterstützungskassen geregelt. Widersprüchliche Aussagen bei den Finanzämtern behinderten die steuerlichen Antragsverfahren.

Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.

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