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Wie viele Unternehmen erfassen die Arbeitszeit?

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Die Arbeitszeit muss in Unternehmen in Deutschland erfasst werden. Das machten 2019 eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022 deutlich. War den Arbeitgebern danach allerdings nicht klar, wie genau sie die Arbeitszeit der Mitarbeitenden erfassen  müssen, brachte kürzlich ein bekannt gewordener Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) etwas Licht ins Dunkle.

Reagiert haben bisher scheinbar nur wenige Arbeitgeber auf die Regelung. Rund 24 Prozent der Unternehmen, die derzeit die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen, haben das Arbeitszeiterfassungssystem nach dem BAG-Urteil eingeführt. Das geht aus einer aktuellen, repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom hervor. Dafür wurden mehr als 600 Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten befragt, ob sie Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen der Mitarbeitenden dokumentieren und wie sie das tun.

28 Prozent wollen 2023 ein Arbeitszeiterfassungssystem einführen

Insgesamt wird die Arbeitszeit in 59 Prozent der Unternehmen erfasst. Bei rund einem Drittel der Arbeitgeber gab es die Dokumentation von Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen bereits vor dem BAG-Urteil. In den Unternehmen, die aktuell über kein Arbeitszeiterfassungssystem verfügen, möchten eigenen Angaben nach alle ein solches in der nahen Zukunft einführen – nicht überraschend, da es sich spätestens, wenn das neue Gesetz beschlossen wird, um eine Pflicht handelt. So planen 28 Prozent der Unternehmen ohne ein Arbeitszeiterfassungssystem ein solches in diesem Jahr zu implementieren. 12 Prozent sagen, sie möchten eines einführen, wissen aber noch nicht wann.

Was die Art der Zeiterfassung angeht, setzen aktuell fast genauso viele Arbeitgeber, die ein Zeiterfassungssystem haben, auf elektronische Systeme wie auf Stempel- oder Stechuhren. 28 Prozent der Unternehmen verwenden ein elektronisches System, 25 Prozent eine Stempel- oder Stechuhr. Mit einem „handlichen Stundenzettel“ arbeiten 16 Prozent. Ein stationäres Zeiterfassungssystem haben rund 20 Prozent der Arbeitgeber. In 22 Prozent dieser Unternehmen wird die Arbeitszeit mit einer Karte, einem Chip, einem Transponder oder einem Fingerabdruck erfasst. Wiederum 20 Prozent der Arbeitgeber, die ein stationäres Zeiterfassungssystem haben, arbeiten mit einer Excel-Tabelle.

Zahlreiche Unternehmen müssen zukünftig zu einer hohen Wahrscheinlichkeit die Art und Weise, wie sie die Arbeitszeit erfassen, ändern, denn der Gesetzesentwurf von Heil sieht vor, dass ein Arbeitszeiterfassungssystem elektronisch sein muss. Davon ausgenommen sind Unternehmen nur, wenn es sich bei ihnen um Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitenden handelt oder wenn sie gemeinsam mit Arbeitgeberverbänden und Betriebsrat einen Tarifvertrag beschließen, der eine andere Art der Arbeitszeiterfassung vorsieht.

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.