Überraschend wenige mittelständische Unternehmen müssen nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung ein neues System einführen, mit dem sie die Arbeitsstunden dokumentieren. Zumindest, wenn man einer Umfrage glaubt, die Tisoware, ein Anbieter für Lösungen und Systeme zur digitalen Zeiterfassung, in Auftrag gegeben hat. Denn bei rund 90 Prozent der 1.000 Beschäftigten im Mittelstand, die im Januar 2023 befragt wurden, wird im Unternehmen die Arbeitszeit erfasst. Wenn auch noch recht traditionell. Die meisten Arbeitgeber im Mittelstand erfassen die Arbeitszeit mittels Papier oder Stechuhr.
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Den geringen Einsatz von digitalen Lösungen für die Arbeitszeiterfassung kritisiert Rainer K. Füess, Leiter Partnervertrieb und Marketing bei Tisoware: „Unternehmen sollten weg von der umständlichen und zeitfressenden Zettelwirtschaft hin zu digitalen Tools und Lösungen“, sagt er. „Nicht nur aufgrund der durch Hybrid- und Remote-Arbeit immer mobiler werdenden Belegschaft, sondern auch, um den Aspekten des Datenschutzes und der Flexibilität des Unternehmens gerecht zu werden.“
Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Zeiterfassung sieht auch ein Teil der Beschäftigten. 38 Prozent von ihnen sind der Meinung, ihr aktuelles System zur Arbeitszeiterfassung müsse dringend verbessert werden. Die Systeme in ihrem Unternehmen erfassen derzeit vor allem den Dienstanfang und das -ende sowie die Mittagspause. Aber immerhin 12 Prozent der Arbeitgeber halten ihre Mitarbeitenden dazu an, ebenfalls Raucher-, Toiletten- und Kaffeepausen zu dokumentieren.
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Dabei ist vor allem die Dokumentation der kleinen Pausen – Raucher-, Toiletten- und Kaffeepausen – umstritten. Auf der einen Seite finden rund 45 Prozent der Mitarbeitenden es gerecht, Raucherpausen zu erfassen. Auf der anderen Seite ist es für etwa 21 Prozent ein Kündigungsgrund, wenn sie die Pausen zum Rauchen oder um auf Toilette zu gehen, aufzeichnen müssen.
Gleichzeitig sehen die Befragten generell genau in diesen kleinen Pausen eine Grauzone der Arbeitszeiterfassung, die für Schummeleien sorgen kann. „Aus diesem Grund sollte genau geregelt werden, was alles wie dokumentiert werden muss. Das kann sich von Unternehmen zu Unternehmen natürlich unterscheiden“, sagt Füess. „Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten die Unternehmen bei den Regeln zur Arbeitszeiterfassung ihre Beschäftigten mit ins Boot holen.“
Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.